Projektförderung

Finanzielle Förderung - Projekte mit Hör-Sinn gesucht

Die Region Hannover fördert Vorhaben, die für gutes Hören sorgen, die gesellschaftliche Teilhabe hörbeeinträchtigter Menschen steigern und die Region Hannover als besonderen Hör-Standort stärken.

Fortsetzung der Förderrichtlinie

Die Regionsversammlung hat einstimmig die Verlängerung der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen. Damit können weiterhin Zuschüsse zu hörenswerten Veranstaltungen und Projekten beantragt werden.

Wesentliche Neuerungen:
Die maximale Fördersumme beträgt künftig 4.000 statt 3.000 Euro, die Fristen verschieben sich auf 30. April, 31. Juli und 31. Oktober.

Förderfähig sind Vorhaben mit folgenden Zielsetzungen:

  • Sensibilisierung für die Bedeutung von gutem Hören für unsere Lebensqualität
  • Profilierung der Region Hannover als Modellregion für gutes Hören
  • Förderung der Hörgesundheit
  • Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe und Inklusion hörbeeinträchtigter Menschen
  • Stärkung der Zusammenarbeit im Netzwerk der Hörregion Hannover

Höhe der Zuwendung

Die maximale Förderung je Vorhaben in der Regel auf 4.000,00 Euro begrenzt. Je Vorhaben ist nur ein Antrag zulässig.

Antragsentscheidung

Das Kuratorium der Hörregion Hannover spricht sich für oder gegen die Förderung eines Vorhabens aus, die abschließende Entscheidung über die Förderung erfolgt durch die Region Hannover.

Die Formulare werden aktuell überarbeitet. Die nächste Förderfrist endet am 30. April 2024, zur Antragsstellung können die "alten" Formulare genutzt werden:

 

Hörregion Hannover

Geförderte Projekte

Folgende Projekte wurden bisher im Rahmen der Förderrichtlinie der Hörregion Hannover gefördert:

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