Wohnungsmarkt unter Druck: Region Hannover reagiert mit neuer Förderstrategie

Wohnungsmarkt unter Druck

Region reagiert mit neuer Förderstrategie

Wohnungsmarktbericht und Sozialmonitoring zeigen dringenden Handlungsbedarf – drei neue Förderrichtlinien setzen bei Planung, Neubau und Vergabe an.

12.10.2026 – Mehr Haushalte, mehr Menschen, die allein leben, steigende Mieten und gleichzeitig sinkender Wohnungsneubau: Der Wohnungsmarkt in der Region Hannover bleibt angespannt. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen mit geringem Einkommen: 139.334 Haushalte und damit 22,6 Prozent aller Haushalte in der Region Hannover gelten als finanzschwach. Mit dem neuen Wohnungsmarktbericht legt die Region erstmals eine systematische Bestandsaufnahme vor und will mit drei neuen Förderrichtlinien die Kommunen künftig passgenauer unterstützen. 

Wie entwickelt sich der Wohnungsmarkt?

In den vergangenen zehn Jahren ist die Bevölkerung der Region Hannover um rund fünf Prozent gewachsen – von 2014 bis 2024 um mehr als 57.000 Menschen. Besonders gestiegen – um 11,4 Prozent – ist die Zahl der Einpersonenhaushalte.  Die Haushalte mit mindestens fünf Personen sogar um 17,3 Prozent. Das heißt: Es werden vor allem kleine Wohnungen und ausreichend große Familienwohnungen gebraucht. Mit einer älter werdenden Bevölkerung wächst außerdem der Bedarf an barrierearmen und altersgerechten Angeboten. Der Wohnungsmarktbericht macht deutlich: Es geht nicht allein darum, mehr Wohnungen zu schaffen. Entscheidend ist, welcher Wohnraum wo und für wen zur Verfügung steht.

Wie stehen die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum?

Das Sozialmonitoring 2026 der Region Hannover ergänzt dieses Bild um die soziale Lage der Menschen in den Städten und Gemeinden. Es zeigt, dass sich die Haushaltsstrukturen verändern, obwohl die durchschnittliche Haushaltsgröße mit rund zwei Personen vergleichsweise stabil bleibt. Indikatoren wie Mindestsicherungsleistungsbezug und Einkommenssituation machen zudem deutlich, dass die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum innerhalb der Region sehr unterschiedlich verteilt sind. 

„Soziale Gerechtigkeit bemisst sich vor allem daran, ob ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Und die Entwicklung zeigt: Wir haben nicht nur ein Mengenproblem, sondern zunehmend auch ein Passungsproblem auf dem Wohnungsmarkt. Eine Wohnung hilft einem Haushalt nur dann, wenn sie dort verfügbar ist, wo sie gebraucht wird, die richtige Größe hat und vor allem bezahlbar ist“, sagt Sozialdezernentin Anne Spiegel. „Genau deshalb bauen wir ein gezieltes Wohnungsmarkt- und Sozialmonitoring aus und verbinden das mit einer strategischen Förderung.“ So sollen künftig drei neue Förderrichtlinien unterschiedliche Phasen der Wohnraumentwicklung abdecken. „Wir setzen damit an drei Stellen an: Wir helfen Kommunen, Flächen zu sichern und Projekte auf den Weg zu bringen. Wir fördern unmittelbar die Schaffung von Sozialwohnungen. Und wir sorgen dafür, dass geförderte Wohnungen diejenigen erreichen können, die auf dem freien Markt besonders schlechte Chancen haben. Wohnraumförderung wird damit zielgerichteter und näher an den tatsächlichen Bedarfen“, so Spiegel.

Wie sieht die neue Förderung aus?


1) Flächen sichern und Projekte ermöglichen

Mit der neuen Förderung setzt die Region früher an, Städte und Gemeinden erhalten schon vor Projektstart Unterstützung: Die Region finanziert zum Beispiel Planungen und Beratungen und unterstützt den Kauf geeigneter Grundstücke. So können etwa Baulücken genutzt, bestehende Flächen dichter bebaut oder nicht mehr benötigte Gebäude für Wohnraum umgenutzt werden. Gleichzeitig können Kommunen Grundstücke frühzeitig sichern, damit dort später bezahlbarer, geförderter Wohnraum entsteht.

2) Sozialen Wohnraum schaffen

Eine zweite Richtlinie fördert unmittelbar die Schaffung neuer Sozialwohnungen durch Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude oder durch Neubau. Angesprochen sind insbesondere Genossenschaften, Stiftungen, Baugemeinschaften, Vereine und kommunale Wohnungsunternehmen. Auch kleine und innovative Projekte sowie besondere Wohnformen sollen ausdrücklich unterstützt werden. Die Bindungsdauer beträgt in der Regel 35 Jahre.

3) Wohnungen gezielt vermitteln

Das dritte Instrument ergänzt die Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen. Die Region erwirbt zusätzliche Benennungs- und Besetzungsrechte an neu gebauten, landesgeförderten Wohnungen. Dadurch können Städte und Gemeinden gezielter Haushalte berücksichtigen, die trotz Wohnberechtigungsschein besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden – beispielsweise wohnungslose Menschen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder Frauen und Kinder nach Gewalterfahrungen. 


Die drei neuen Förderrichtlinien sind Teil der im April 2026 beschlossenen Weiterentwicklung des regionalen Wohnraumförderprogramms. Die „Richtlinie für den Erwerb von Belegungsrechten durch eine Ergänzungsförderung zur niedersächsischen Mietwohnraumförderung” ist seit dem 6. Oktober 2026 gültig, die anderen beiden Richtlinien sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dafür sind insgesamt rund 9,65 Millionen Euro jährlich vorgesehen.

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