Linie 4: Busse statt Bah­nen zwi­schen „Stö­cken“ und „Garb­sen“

Ersatzverkehr am Sonntag

Linie 4: Busse statt Bah­nen zwi­schen „Stö­cken“ und „Garb­sen“

Wegen Bauarbeiten kommt es zu einer Sperr­pause für die Stadt­bah­nen auf der Linie 4. Die Bah­nen können ab Sonn­tag­morgen, 17. Mai 2026, circa 5 Uhr, bis Montagmorgen, 18. Mai 2026, Betriebsbeginn, den Streckenabschnitt ab der Haltestelle „Freudenthalstraße“ bis zum Endpunkt „Garbsen“ nicht bedienen. Für den gesperrten Streckenabschnitt wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. 

TW 3000 auf der Linie 4 fährt an einer Allee vorbei.

Ablauf des Ersatzverkehrs mit Bussen

Die Bahnen der Linie 4 fahren nach dem Halt „Freudenthalstraße“ ersatzweise über die Haltestelle „Stöckener Markt“ zum Endpunkt der Linie 5 „Stöcken“. Der Umstieg zwischen den Stadtbahnen und den Ersatzbussen erfolgt an der Haltestelle „Stöcken“. Die meisten Haltestellen bis nach Garbsen werden von den Bussen in unmittelbarer Nähe zu den regulären Stadtbahnhaltestellen bedient. 

Die Haltestellen „Pascalstraße“ und „Lauckerthof“ müssen allerdings entfallen. Als Alternative für die Haltestelle „Lauckerthof“ halten die Ersatzbusse zusätzlich an der Haltestelle „Stelinger Straße“ der Buslinien 126 und 581.

Aktuelle Infos in der Üstra-App und auf uestra.de

Da die Ersatzbusse nach einem gesonderten Baustellenplan fahren, bittet die Üstra alle Fahrgäste mehr Zeit einzuplanen. Die Fahrpläne des Ersatzverkehrs sind in der Üstra-App und in der digitalen Auskunft auf uestra.de eingepflegt. Zudem werden die Fahrgäste mit Aushängen und Ansagen auf den betroffenen Streckenabschnitten über den Ersatzverkehr informiert. Aus Platzgründen ist die Fahrradmitnahme in den Ersatzbussen nicht möglich.

Grund für den Ersatzverkehr mit Bussen sind sogenannte Gleisstopfarbeiten zwischen den Haltestellen „Pascalstraße“ und „Schönebecker Allee“. Diese Arbeiten werden regelmäßig durchgeführt, um die Gleisanlagen durch Schotter zu stabilisieren. Die Bauarbeiten finden am Wochenende statt, um den Schüler- und Berufsverkehr nicht zu beeinträchtigen.

(Veröffentlicht am 12. Mai 2026)

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