B 443 (Lehrte): Sehnder Straße wird saniert - Hannover.de

Einschränkungen

B 443 (Lehrte): Sehnder Straße wird saniert

Aufgrund von Instand­setzungs­ar­bei­ten kommt es ab dem 3. August auf der Bundesstraße 443 (Sehnder Straße) zwischen der Einmündung Hagenstraße und dem Südring in Lehrte zu Verkehrseinschränkungen.

Baustelle

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt auf der Bundesstraße 443 (Sehnder Straße) notwendige Instandsetzungsarbeiten durch. Die Baumaßnahme erstreckt sich über den Abschnitt zwischen der Einmündung Hagenstraße und dem Südring in Lehrte. Die Arbeiten beginnen am 3. August 2026 und werden voraussichtlich am Anfang der 34. Kalenderwoche abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum werden zunächst Gossenarbeiten durchgeführt, bevor im direkten Anschluss die Reparatur der Fahrbahndecke erfolgt.

Für die Umsetzung der Bautätigkeiten ist eine Anpassung der Verkehrsführung erforderlich. In der ersten Phase vom 3. August bis voraussichtlich zum 7. August 2026 wird für die Gossenarbeiten eine Fahrspur gesperrt, bevor die Arbeiten an der anderen Seite erfolgen. Der Verkehr wird in dieser Zeit wechselseitig über eine mobile Ampelanlage an der Arbeitsstelle vorbeigeführt. Für die darauffolgenden Reparatur- und Asphaltierungsarbeiten vom 10. August bis voraussichtlich Anfang der 34. KW ist eine Vollsperrung der B 443 im genannten Bereich unumgänglich, da ein sicheres und zügiges Arbeiten nur unter diesen Bedingungen möglich ist.

Umleitungen ausgeschildert

Eine offizielle Umleitung für den Durchgangsverkehr in Richtung Sehnde sowie in Richtung Lehrte/Burgdorf wird für die Zeit der Vollsperrung ab dem 10. August weiträumig ausgeschildert. Die Umleitung erfolgt aus Lehrte kommend über die L 385 und die B 65. Der Anliegerverkehr bleibt im Rahmen der baulichen Möglichkeiten erreichbar. Die betroffenen Anwohner werden zeitnah durch das ausführende Bauunternehmen informiert.

Die Landesbehörde weist darauf hin, dass es zu witterungs- oder baubedingten Verzögerungen kommen kann, und bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen und um gegenseitige Rücksichtnahme.

(Veröffentlicht am 31. Juli 2026)

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