B217: Sanie­rung der Gegen­fahr­bahn im Be­reich Wett­ber­gen

Halbseitige Sperrung

B217: Sanie­rung der Gegen­fahr­bahn im Be­reich Wett­ber­gen

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr setzt die Sanierung der B217 zwischen Hannover und Weetzen planmäßig fort. Die Arbeiten im fünften Bauabschnitt gehen nun mit der Sanierung der Gegenrichtung im Bereich Wettbergen weiter.

Baustelle

Die Arbeiten beginnen nördlich des Bus- und Straßenbahnterminals (Hamelner Chaussee) und enden rund 300 Meter südlich der Kreuzung Tresckowstraße / Hauptstraße. Auf einer Länge von rund 400 Metern werden die Asphaltdeck- und Binderschicht sowie die Gosse saniert und Markierungsarbeiten vorgenommen. Die Arbeiten auf dieser Fahrbauseite starten am 10. Juli und werden voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein.

Die Bauarbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn. Der Verkehr kann somit aufrechterhalten werden und wird je Fahrtrichtung auf einen Fahrstreifen reduziert. Im Zuge dieser Bauphase ist die Tresckowstraße wieder von beiden Seiten der B217 aus einfahrbar. Dafür ist die Einfahrt zur Hauptstraße vollgesperrt.

Fußgänger und Radfahrer können weiterhin die eingerichtete Ampel nördlich der Baustelle benutzen, um auf die gegenüberliegende Seite zu gelangen. Das Bus- und Straßenbahnterminal sowie der dortige P+R-Parkplatz bleiben während der Bauzeit erreichbar.

Aufgrund der Sperrung der Hauptstraße im Kreuzungsbereich zur B217 führt die offizielle Umleitung über die Jütlandstraße und die Bergfeldstraße. Wer aus Richtung Norden (Hannover) zur Hauptstraße möchte oder in umgekehrter Richtung zur B217 fährt, folgt der ausgeschilderten Strecke über diese beiden Straßen.

Über die weiteren Bauabschnitte und die damit einhergehenden Einschränkungen wird die Landesbehörde auf dem üblichen Wege rechtzeitig informieren.

Die Landesbehörde weist darauf hin, dass es zu witterungs- oder baubedingten Verzögerungen kommen kann und bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.

(Veröffentlicht am 30. Juni 2026)

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