Fahrerinnen und Fahrer können während der Arbeit nicht stadteinwärts oder stadtauswärts über die Kreuzung fahren. Fußgängerinnen und Fußgänger können die Kreuzung aber weiter überqueren. Radlerinnen und Radler müssen absteigen. Die Straßenbahnen können auch während der Sperrzeit weiter den Bereich durchfahren.
An beiden Wochenenden ist es möglich, stadtauswärts in die Willmerstraße Nord einzubiegen, um von dort aus weiter im städtischen Straßennetz oder auf den Südschnellweg in Richtung Landwehrkreisel aufzufahren. Ebenfalls möglich ist es, stadteinwärts auf den Südschnellweg in Richtung Kreuz Seelhorst aufzufahren.
Und schließlich kann aus Richtung Seelhorster Kreuz vom Südschnellweg aus auf die Hildesheimer Straße abgefahren werden, um von dort geradeaus in die Willmerstraße Nord oder nach rechts auf die Hildesheimer Straße stadteinwärts zu fahren.
Große Bagger heben die Tunnelbaugrube in der Kreuzungsmitte aus. Die Grube ist mit Grundwasser gefüllt, jedoch ist sie zu klein, um dort von einem Schwimmponton aus zu arbeiten. Den Baumaschinen bleibt daher nur, die Grube mit langen Auslegern von den Seiten her auszugraben. Dabei müssen sie auch von den Fahrbahnen aus arbeiten. Ziel ist, in den insgesamt rund fünf Arbeitstagen die Endtiefe von 13 Metern zu erreichen.
Die Landesbehörde wird die Maßnahme schnellstmöglich durchführen und bittet um Verständnis für die Einschränkungen.
(Veröffentlicht am 6. Juli 2026)