Die Arbeiten sind erforderlich, da die Vegetation in den Mittelstreifenbereichen teilweise bereits in das Lichtraumprofil hineinragt und dadurch die Sichtverhältnisse eingeschränkt werden können. Durch den Rückschnitt werden die Verkehrssicherheit und die erforderlichen Sichtverhältnisse wiederhergestellt.
Welche Sperrungen greifen?
Für die Arbeiten wird jeweils die linke Fahrspur gesperrt. Der Verkehr kann in beiden Fahrtrichtungen einspurig über den rechten Fahrstreifen an den Arbeitsstellen vorbeigeführt werden. Die Überholfahrstreifen stehen während der Arbeiten daher nicht oder nicht dauerhaft zur Verfügung.
Die beauftragte Fachfirma führt die Arbeiten in zwei Arbeitsschritten durch. Zunächst wird die Vegetation oberhalb der Schutzplanken zurückgeschnitten. Anschließend erfolgt der Rückschnitt in den Bereichen unterhalb der Schutzplanken.
Ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen?
Während der Arbeiten ist mit geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Verkehrsteilnehmende werden um besondere Aufmerksamkeit im Bereich der Arbeitsstellen gebeten.
Witterungs- oder baubedingte Verzögerungen sind grundsätzlich möglich. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
(Veröffentlicht am 15. Oktober 2026)