Fahr­bahn­sa­nie­rung auf der B6 zwi­schen Neu­stadt am Rü­ben­ber­ge und Frie­li­ngen

Halbseitige Sperrung und geänderte Verkehrsführung

Fahr­bahn­sa­nie­rung auf der B6 zwi­schen Neu­stadt am Rü­ben­ber­ge und Frie­li­ngen

Die Niedersäch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Ver­kehr be­ginnt mit den not­wen­di­gen Fahr­bahn­sa­nie­rungs­maß­nah­men auf der B6 zwischen Neustadt am Rübenberge und Frielingen (Region Hannover). Betroffen ist im ersten Bauabschnitt der Streckenabschnitt zwischen Mecklenhorster Straße in Richtung Frielingen bis zur Anschlussstelle Bordenau.

Verbot für Fahrzeuge aller Art

Die Maßnahme startet am Anfang der 28. Kalenderwoche und wird vor­aus­sicht­lich bis Ende der 33. Kalenderwoche andauern.

Halbseitige Sperrung und ge­än­der­te Ver­kehrs­füh­rung

Um die Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr so gering wie möglich zu halten, wird die Baumaßnahme unter halbseitiger Sperrung durchgeführt, sodass ein Fahrstreifen für den Verkehr in beide Richtungen aufrechterhalten werden kann. Ab der Mecklenhorster Straße wird der Verkehr in Richtung Hannover auf einen Fahrstreifen reduziert und über eine Mittelstreifenüberfahrt auf die Ostseite der Bundesstraße geleitet. Ein sicheres Arbeiten im Baustellenbereich ist bei vollem Verkehrsfluss nicht möglich, weshalb diese Verkehrsführung unumgänglich ist. Im Zuge der Maßnahme wird die Fahrbahn auf einer Länge von 1,6 km abgefräst und der Asphaltbelag vollständig erneuert. Die Arbeiten gehen nahtlos in den nächsten Bauabschnitt über.

Aufgrund der Sanierungsarbeiten müssen zudem die Abfahrt der B6 zur Hannoverschen Straße sowie die Auffahrt zur B6 von der Hannoverschen Straße in Fahrtrichtung Hannover voll gesperrt werden. 

Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Es kann weiterhin zu witterungsbedingten oder baubedingten Verzögerungen kommen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.

(Veröffentlicht am 26. Juni 2026)

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