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Parkscheinautomat
In der Innenstadt von Hannover sowie in den Randbezirken ist das Parken an Parkscheinautomaten in verschiedene Tarifzonen gegliedert.
In der Innenstadt (Tarifzone 1) gilt eine Bedienpflicht von montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr. Die Mindestgebühr sowie der fällige Betrag für eine halbe Stunde beträgt 1,30 Euro. Hier darf maximal 2,5 Stunden geparkt werden.
Restparkzeit: Mit einem Parkticket aus der Tarifzone 1 kann man überall an parkticketpflichtigen Plätzen für die verbleibende Zeit weiter parken.
In dem Gebiet Steintor gilt die gebührenpflichtige Zeit von 9 bis 24 Uhr.
Für den Bereich Herrenhäuser Gärten gilt ein Sondertarif. Hier ist jeder Tag von 8 bis 24 Uhr bedienpflichtig; die Mindestgebühr sowie die Gebühr für 4 Stunden beträgt 5 Euro. Jede weitere 4 Stunden kosten 5 Euro, maximal 20 Euro für die Höchstparkdauer von 16 Stunden.
In der Tarifzone 2 der Außenbezirke beträgt die Mindestgebühr sowie die Gebühr für eine halbe Stunde 1 Euro.
Im Bereich des Landesmuseums Hannover in der Willy-Brandt-Allee ist die Höchstparkdauer von 2,5 Stunden auf 4 Stunden gesetzt worden.
In der Tarifzone 3 der Außenbezirke beträgt die Mindestgebühr sowie die Gebühr für eine halbe Stunde 0,50 Euro.
Die Bedienpflicht für die Außenbezirke gilt von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag von 9 bis13 Uhr. Es gilt eine Maximalparkdauer von 2,5 Stunden.
Restparkzeit: Mit einem Parkticket der Tarifzone 2 und 3 kann man für die verbleibende Zeit in der jeweils gleichen Tarifzone sowie der niedriger wertigen parken.
Lediglich bei beschädigten Karten oder Automaten könnten Schwierigkeiten entstehen, so dass dann ein Mitarbeiter vor Ort den Mangel beheben müsste.
Störungen an den Automaten können unter der Telefonnummer 0160 / 97 84 69 41 gemeldet werden. Für Fragen zu den Parkscheinautomaten steht der Bürgerservice des Fachbereichs Tiefbau unter der Telefonnummer 168-41122 während der Dienstzeit zur Verfügung.
Für etwaig aufgetretene Störungen möchten wir um Entschuldigung bitten und bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die diese kurzfristig an uns weitergegeben haben.
Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen können bis zum 31.12.2026 gebührenfrei auf öffentlichen Stellplätzen parken. Zum Nachweis muss die Parkscheibe benutzt werden.
Die Höchstparkdauer gilt aber auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge.
In Hannover haben Sie nun auch die Möglichkeit durch die Nutzung der sogenannten "Brötchentaste" kostenlos 10 Minuten zu parken.
Bitte Parkschein ziehen!
Bitte beachten Sie, dass Sie dafür nach wie vor an den Parkscheinautomaten einen Parkschein ziehen müssen - auch wenn Sie nicht länger als 10 Minuten parken möchten. Dies ist unbedingt erforderlich, damit die Verkehrsüberwachung auch weiterhin die Dauer der einzelnen Parkvorgänge kontrollieren kann.
Den Parkschein für die 10 Minuten können Sie gebührenfrei an allen Parkscheinautomaten entnehmen. Zur Ausgabe des kostenlosen Parktickets drücken Sie auf dem Parkscheinautomaten zunächst die gelbe Taste und bestätigen anschließend mit der grünen Taste. Wenn Sie länger als 10 Minuten parken möchten, müssen Sie selbstverständlich die volle Parkgebühr für die gesamte Zeit des Parkvorgangs entrichten.
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