Beschwerden über Falschparker

Verstärkte Kontrollen auf Park & Ride Park­plätzen

Augrund von zahlreichen Falschparkern auf den Park & Ride Park­plätzen kontrolliert die Infrastruukturgesellschaft über das Frühjahr auf ihren Anlagen, ob es sich bei den Nutzern der Parkplätze um GVH-Kunden handelt und verhängt bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen auch Vertragsstrafen.

Eine von der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) betriebene P+R-Anlage

Nur Fahrgästen des GVH gestattet

Das Parken von Fahrzeugen auf den von der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) betriebenen Park & Ride Anlagen ist ausschließlich Fahrgästen des GVH mit einem gültigen Fahrausweis gestattet. Leider werden vermehrt Parkplätze widerrechtlich durch Fahrzeughalter benutzt, die nicht Kunden des GVH sind. Die Nutzungsbedingungen für die P+R-Anlagen, die an den Einfahrten auch aushängen, sehen jedoch vor, dass nach dem Parken eines Fahrzeugs unmittelbar die von dort aus verkehrenden Busse und Bahnen genutzt werden müssen.

Die infra kontrolliert daher über das Frühjahr an mehreren P+R-Anlagen, ob es sich bei den Nutzern der Parkplätze um GVH-Kunden handelt. Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen können Vertragsstrafen verhängt werden.

Die infra erreichen zunehmend Beschwerden von Fahrgästen des GVH, die keinen Parkplatz für ihr Fahrzeug auf einem P+R-Gelände finden, weil dort andere Verkehrsteilnehmer ihre Autos unerlaubt abstellen. Dabei handelt es sich, abhängig vom Ort der jeweiligen P+R-Anlage, neben Anliegern zumeist um Beschäftigte nahegelegener Firmen oder Schülerinnen und Schüler angrenzender Schulen.

Fremdparker werden kontrolliert

Die protec service GmbH wird daher überprüfen, ob Parkplatznutzer direkt in Bus oder Bahn umsteigen. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen wird gegen die „Fremdparker“ eine Vertragsstrafe von 40 Euro pro Tag verhängt. Beim Überschreiten der Höchstparkdauer von 24 Stunden gilt für jeden begonnenen weiteren Tag eine Vertragsstrafe von 40 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro.

(Veröffentlicht am 31. März 2023)