Zweistündiges nächtliches Parkverbot
Wer sein Auto dort montags bis freitags zwischen 2 und 4 Uhr abstellt, riskiert ein Strafgeld in Höhe von 50 Euro. Übersteigt die Parkzeit 22 Stunden, werden für jeden weiteren Tag 50 Euro bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 500 Euro fällig. Die für die Anlagen zuständige Infrastrukturgesellschaft (Infra) der Region Hannover behält sich außerdem vor, widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
Einheitliche Regelungen
Die Infra hat die Benutzerordnung für die Park + Ride-Plätze entsprechend geändert, weil sie sich zum Handeln gezwungen sah. „Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Nahverkehrskunden, die morgens keinen Stellplatz bekommen“, sagt Geschäftsführer Christian Weske. Das liege daran, dass Anwohner oder Beschäftigte von in der Nähe liegenden Firmen ihre Autos dort abstellten. Auch würden in Einzelfällen Stellplätze durch Dauerparker oder Werbeanhänger blockiert. „Die einzelnen Anlagen sind davon unterschiedlich stark betroffen, aber wir wollen einheitliche Regelungen in der Benutzerordnung“, erläutert der Geschäftsführer.
Park + Ride-Anlagen mit ihren insgesamt mehr als 2000 Stellplätzen sollen Pendler einen bequemen Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf Busse und Bahnen ermöglichen und so Hannovers Innenstadt vom Autoverkehr entlasten. Deshalb sind sie kostenfrei; aber eben nur für Kunden des Nahverkehrs und auch nur dann, wenn diese sofort umsteigen. „Auch Kurzzeitparken etwa für Einkäufe ist nicht erlaubt“, betont Weske. Gleiches gelte für Fälle, in denen Autos außerhalb der markierten Flächen abgestellt würden.
Das Problem der widerrechtlichen Nutzung ist kein Neues. Mitarbeiter des Dienstleistungs- und Sicherheitsunternehmens ProTec haben deshalb schon in der Vergangenheit kontrolliert und bei Verstößen ein Strafgeld verhängt. Es betrug bisher 40 Euro. Den Anstieg um 10 Euro begründet die Infra mit allgemeinen Kostensteigerungen.
Neu ist auch, dass seit Anfang Mai nicht mehr die ProTec, sondern die German Service Group (GSG), ein Spezialist für Parkplatzmanagement mit Sitz in Mainz, auf den Anlagen kontrolliert – und zwar auch nachts. Ausnahmen vom nächtlichen Parkverbot sind nur für Nahverkehrskunden vorgesehen, die in Nachtschicht arbeiten. Sie müssen dafür bei der Infra eine entsprechende Genehmigung beantragen und dabei Wohn- und Arbeitsort angeben.
Auf einigen Park + Ride-Anlagen sind die einzelnen Stellplätze mit Sensoren bestückt. Diese werden aber nicht für Falschparkerkontrollen genutzt, wie Weske klarstellt. Die Sensoren dienen dazu, der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen die aktuelle Auslastung der Anlagen zu übermitteln. Diese Daten sind im Internet einsehbar unter www.vmz-niedersachsen.de, Menüpunkt Park + Ride.
(Veröffentlicht am 11. Juni 2025)