Mit der Schließung der Briefwahlstellen wurde auch das Wähler*innenverzeichnis für die Kommunalwahlen am Sonntag (13. September) festgelegt. Rund 400.150 Wahlberechtigte können ihre Stimmen abgeben. 88.065 von ihnen haben Briefwahlunterlagen beantragt.
Wer seine Briefwahlunterlagen bereits erhalten, die ausgefüllten Stimmzettel aber noch nicht abgegeben hat, kann dies weiterhin nachholen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag (13. September) um 18 Uhr beim Wahlamt im Neuen Rathaus, Platz der Menschenrechte 1, vorliegen.
Wahlbriefe können am Samstag (12. September) und am Sonntag (13. September) jeweils von 10 bis 18 Uhr persönlich in eine dafür vorgesehene Urne im Neuen Rathaus eingeworfen werden. Auch die am Haupteingang integrierten Briefkästen mit schmiedeeiserner Klappe können genutzt werden. Sie werden am Sonntag um 18 Uhr letztmalig geleert.
Die regulären Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer Briefwahl beantragt hat, kann jedoch nicht im Wahllokal wählen. Auch Briefwahlunterlagen können dort nicht abgegeben werden.
Erreicht bei der Wahl zum*zur Oberbürgermeister*in und/oder zum*zur Regionspräsident*in kein*e Bewerber*in die absolute Mehrheit, findet am 27. September eine Stichwahl zwischen den jeweils beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt.
In diesem Fall öffnet die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus am Dienstag (15. September) für die Stichwahl. Die Nebenstellen öffnen am Mittwoch (16. September). Die Briefwahlstellen sind dann bis Freitag (25. September) um 13 Uhr geöffnet.
Die 88.065 ausgegebenen Briefwahlunterlagen bestätigen den langfristigen Trend zur Briefwahl. Bei den Kommunalwahlen 2016 hatten 47.885 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt – damit waren es in diesem Jahr fast doppelt so viele. 44.139 von ihnen gaben 2016 tatsächlich ihre Stimme per Briefwahl ab.
Bei den Kommunalwahlen 2021 lag die Zahl mit 92.387 noch etwas höher. Die damalige Wahl fand allerdings unter besonderen Bedingungen statt: Zum einen folgte kurze Zeit später die Bundestagswahl, die üblicherweise eine höhere Wahlbeteiligung erreicht. Zum anderen wurde während der Corona-Pandemie verstärkt dazu aufgerufen, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
Nicht alle ausgegebenen Briefwahlunterlagen fließen letztlich in das Wahlergebnis ein. Ein Teil der Wahlbriefe wird erfahrungsgemäß nicht zurückgeschickt oder erreicht das Wahlamt erst nach Ablauf der Frist.