Dieses Verbot stützt sich auf Paragraf 12, Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-Verordnung). Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst wird entsprechende Kontrollen vornehmen, dabei aber zunächst den Fokus auf Information und Belehrung legen. Die Regelgeldbuße für diese Ordnungswidrigkeit beträgt 55 Euro.
Die Stadtverwaltung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger*innen und die besondere Umsicht, durch fahrlässiges Handeln wie zum Beispiel achtlos weggeworfene glimmende Zigarettenstummel Brände zu vermeiden. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt sowohl eine Brandgefahr dar und ist auch nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und wird ebenfalls geahndet.
Unabhängig vom morgen geltenden Grillverbot aufgrund der Trockenheit und Hitze ist das Grillen grundsätzlich untersagt außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten.