Grillen wegen Trockenheit untersagt - Hannover.de

Trockenheit und Hitze

Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen ab Donnerstag verboten

Das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen ist in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ab dem 25. Juni wegen Trockenheit und hoher Temperaturen bis auf Weiteres verboten. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Deutsche Wetterdienst für Donnerstag und die Folgetage einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 (von maximal 5) meldet. Das Grillverbot gilt in der LHH automatisch für die Tage, an denen der Graslandfeuerindex mit Stufe 4 oder 5 ausgewiesen ist.

Wegen der Trockenheit ist das Grillen untersagt. 

Dieses Verbot stützt sich auf Paragraf 12, Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-Verordnung).  Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst wird entsprechende Kontrollen vornehmen, dabei aber zunächst den Fokus auf Information und Belehrung legen. Die Regelgeldbuße für diese Ordnungswidrigkeit beträgt 55 Euro. 

Auch Zigarettenkippen sind eine Gefahr

Die Stadtverwaltung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger*innen und die besondere Umsicht, durch fahrlässiges Handeln wie zum Beispiel achtlos weggeworfene glimmende Zigarettenstummel Brände zu vermeiden. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt sowohl eine Brandgefahr dar und ist auch nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und wird ebenfalls geahndet.

Hohe Brandgefahr durch Trockenheit

Unabhängig vom morgen geltenden Grillverbot aufgrund der Trockenheit und Hitze ist das Grillen grundsätzlich untersagt außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten.

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