Hannovers Armutsquote sinkt 2024 erneut leicht - Hannover.de

Soziales

Hannovers Armutsquote sinkt 2024 erneut leicht

Im Jahr 2024 ist die Armutsquote in Hannover leicht gesunken. Ebenso sank die Kinder- und Familienarmutsquote leicht. Für einkommensarme Menschen schafft die Landeshauptstadt Hannover Wohnraum und fördert die Teilhabe. 

Blick auf Hannover

Die Armutsquote in Hannover ist Ende 2024 zum zweiten Mal in Folge gesunken: um 1,5 Prozent auf 14,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ebenfalls ist die Kinderarmutsquote gesunken, die Altersarmut steigt jedoch kontinuierlich an. Das geht aus dem aktuellen Armutsmonitoring hervor, das die Landeshauptstadt Hannover am Montag, 15. Dezember 2025, vorgestellt hat.

Zahl der Bürgergeld-Beziehenden gesunken

„Der Rückgang der hannoverschen Transferleistungsquote ist nahezu ausschließlich darauf zurückzuführen, dass knapp 1.000 Menschen weniger Bürgergeld beziehen, ebenso wie auf den Rückgang bei den Asylbewerberleistungen um 367 Personen gegenüber dem Vorjahr“, erläutert Sozialdezernentin Sylvia Bruns.

Kinderarmutsquote sinkt, Wohngeldbezug und Kinderzuschlag steigt

Die Armutsquote unter Minderjährigen in Hannover lag Ende 2024 bei 24,4 Prozent. Etwa 1.000 Kinder und Jugendliche weniger erhielten demnach diese Leistungen, das entspricht einem Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die sinkende Kinderarmutsquote korrespondiert mit der rückläufigen Familienarmutsquote um minus 4,8 Prozent auf 560 Familien

Rückgang der Transferleistungsquote

Beide Entwicklungen tragen maßgeblich zum Rückgang der Transferleistungsquote insgesamt bei. Sie gehen häufig einher mit einem Wechsel einkommensarmer Familien vom Bürgergeld in den Wohngeldbezug, oft in Kombination mit Kinderzuschlag.

Im Vergleich zum Vorjahr steigen sowohl die Anzahl der Kinderzuschlagsbeziehenden (regionsweit plus 3.526, plus 20,2 Prozent) als auch der Wohngeldhaushalte (stadtweit plus 385 Haushalte, plus 3,9 Prozent) erneut sehr deutlich. Dies ist die Folge des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz).

Bildungsbenachteiligung beseitigen

Die Arbeit in Krippen und Kita sowie die generelle Kinder- und Jugendarbeit sind und bleiben in diesem Kontext zentrale Maßnahmen für die LHH zur Erhöhung von Teilhabechancen, insbesondere zur Beseitigung von Bildungsbenachteiligung.

Hannoverfonds und Hannover-Aktiv-Pass gewinnen an Bedeutung

Der sogenannte „Hannoverfonds“ sowie der Hannover-Aktiv-Pass (HAP) gewinnen in diesem Zusammenhang weiter an Bedeutung: Der „Hannoverfonds“ ermöglicht die Förderung niederschwelliger Projekte und Maßnahmen, während der HAP durch Vergünstigungen und Ermäßigungen die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erhöht und somit Armutsfolgen sowie eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten abbaut. Die Förderung von gemeinsamen Ausflügen und Ermäßigungen von Sportmitgliedsbeiträgen sind nur einzelne Beispiele.

Um Kinder und Jugendliche im schulischen Bereich zu unterstützen, beteiligt sich die Stadt darüber hinaus mit einem umfangreichen finanziellen Beitrag zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Ganztagsangebots an den städtischen Ganztagsgrundschulen, welches für die Familien kostenlos ist. Ebenso bezuschusst sie das Mittagessen an den Schulen, damit die Kosten für die Familien so gering wie möglich gehalten werden können (maximal 4 Euro). Dies sind nur einzelne Beispiele für die Erhöhung der Teilhabechancen.

Altersarmut steigt kontinuierlich an, Jahr für Jahr

In der Stadt Hannover lebten Ende 2024 insgesamt 142.437 Menschen im Alter von 60 Jahren und älter. Das ist ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Über 16.000 Senior*innen bezogen Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Altersarmutsquote stieg von 11,2 Prozent Ende 2023 auf 11,3 Prozent Ende 2024. Innerhalb der letzten 10 Jahre (2014 bis 2024) ist die Anzahl der von Altersarmut Betroffenen im Stadtgebiet Hannover um gut 4.200 Personen (plus 35 Prozent) gestiegen.

Beratung und Information für ältere Menschen

Der Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover bietet eine Vielzahl an Informationen und Beratungsangeboten, um ältere Menschen bei ihren Anliegen zu unterstützen. Das Team der Senior*innenberatung  ist über das Senior*innen-Telefon von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0511 168 42345 oder per E-Mail unter senioren@hannover-stadt.de erreichbar. Ebenso können sich Senior*innen an städtische Fachbereiche zur Unterstützung bei Anträgen für Pflegeeinrichtungen, die Grundsicherung im Alter oder das Wohngeld wenden*.

„Grundsicherung im Alter ist ein Rechtsanspruch“, stellt Sylvia Bruns klar. Sie appelliert an Betroffene, nicht zu zögern, sich Hilfe und Beratung zu holen, wenn die Rente nicht auskömmlich sei oder Energiekosten nicht mehr getragen werden können.

Stadt schafft Wohnraum für einkommensarme Menschen

Neben einer Vielzahl von Unterstützungsangeboten zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe fördert die Stadt Hannover zudem sozialen Wohnraum. In Neubaugebieten wird demnach eine Quote für die Vorhaltung öffentlich geförderten Wohnungen von 25 bis 30 Prozent angesetzt, um das städtebauliche Planungsziel - Schaffung von preisgünstigem Wohnraum-, zu verfolgen. Ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung ist Kronsberg, an dem durch die Neubauaktivität eine Vielzahl von neuen geförderten Wohnungen und Belegrechte entstanden sind. In diesem Zusammenhang ist der im Bericht dargestellte Anstieg der Transferleistungsbeziehenden zu sehen: in Bemerode leben im Jahr 2024 knapp 500 Menschen mehr, die Transferleistungen beziehen. In Limmer 47 und in Burg sind es 46 Personen mehr.

Armutsmonitoring der Landeshauptstadt

Das Armutsmonitoring der Landeshauptstadt Hannover informiert seit 2019 einmal jährlich über die Anzahl und Struktur der Transferleistungsbeziehenden im Stadtgebiet. Es beleuchtet die Armutsentwicklung in den Stadtteilen der Landeshauptstadt Hannover im Zeitraum 31. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2024.

Der zugrunde gelegte Armutsbegriff basiert auf der Anzahl der Menschen, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Diese umfassen Leistungen nach dem SGB II (seit 2023 Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Kontakt für Bürger*innen

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