Zu den Voraussetzungen gehört, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet werden. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Schließlich ist die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen – gegebenenfalls mit dem Hausmüll im Wohnumfeld.
Wo ist das Grillen verboten?
Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Stadtpark und Berggarten).
Kein Grillen am Altwarmbüchener See!
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich drauf hin, dass am Altwarmbüchener See – entgegen landläufiger Meinung – das Grillen sowie das Entzünden offenen Feuers verboten sind. Grund ist, dass der Bereich zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört.