Bis zu 50.000 Euro
Neuer Förderansatz für Quartiersmanagement
Die Landeshauptstadt fördert gemeinwohlorientierte Maßnahmen des Quartiersmanagements mit bis zu 50.000 Euro. Beantragen können die Förderung von Juni bis Dezember 2025 Wohnungs(bau)unternehmen und -genossenschaften, Vereine, Verbände und kirchliche Organisationen mit einem nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichteten Zweck.

Zusammenkommen im Quartier: Die Landeshauptstadt Hannover fördert Maßnahmen im Quartiersmanagement.
Wer kann die Förderung im Quartiersmanagement beantragen?
Anträge für eine Förderung von bis zu 50.000 Euro für gemeinwohlorientierte Maßnahmen des Quartiersmanagements können Wohnungs(bau)unternehmen und -genossenschaften sowie Vereine, Verbände und kirchliche Organisationen einreichen. Voraussetzung ist, dass sie einen vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck verfolgen und sich an den Zielen der entsprechenden Förderrichtlinie orientieren.
Ziel der Förderung ist es, im Rahmen der Quartiersentwicklung wichtige Impulse zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu setzen.
Was wird im Quartiersmanagement gefördert?
Gefördert werden Vorhaben des Quartiersmanagements, die die individuell besonderen Merkmale des adressierten Quartiers oder Stadtteils sowie bereits vorhandene Netzwerkstrukturen explizit aufgreifen und passgenaue, integrierte Lösungen umsetzen:
- der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung einer professionellen Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Informations-, Vernetzungs-, bedarfsgerechter Beratungs- und Vermittlungsfunktion,
- auf der Basis der Erstellung einer Sozialraumanalyse die Entwicklung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenlebens, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Infrastrukturen, der Begegnung und des Austauschs im Quartier/Stadtteil,
- die Aktivierung und Unterstützung von lokaler Selbstorganisation, Beteiligung und von bürgerschaftlichem Engagement,
- der Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung von Kooperationsstrukturen mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, zwischen haupt- und ehrenamtlichen Strukturen sowie mit Einrichtungen/Angeboten der Verwaltung und lokalen Unternehmen,
- die Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, die Vermittlung und Lösungssuche bei Konflikten und die Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier/Stadtteil,
- die Verbesserung der Teilhabechancen und Inklusion insbesondere benachteiligter Bevölkerungsgruppen,
- die Organisation und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, unter anderem durch eine Aufwertung des Wohnumfelds und des öffentlichen Raumes als Aufenthalts-, Begegnungs- und Bewegungsort,
- Unterstützung bei der Drittmittel-Akquise für Projekte vor Ort,
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Stärkung der Identifizierung der Bewohner*innen mit dem eigenen Quartier/Stadtteil sowie zur Verbesserung der Außendarstellung des Quartiers/Stadtteils.
Vorausgesetzt werden die Einrichtung bzw. Bereitstellung eines im Stadtteil oder Quartier möglichst zentral gelegenen Quartiersbüros als lokale Anlaufstelle sowie regelmäßige Präsenzzeiten und eine niedrigschwellige Erreichbarkeit des Quartiersmanagements für Bewohner*innen und lokale Akteursgruppen.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die dem Grunde nach eine Doppelstruktur zu bereits bestehenden, analogen sozialraumorientierten Aktivitäten insbesondere der Landeshauptstadt Hannover selbst darstellen.
Welche Voraussetzung gilt für den Förderantrag?
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine zuvor erfolgte Beratung und inhaltliche Abstimmung mit dem zuständigen Bereich Bürgerschaftliches Engagement und Soziale Stadtteilentwicklung (50.5) des städtischen Fachbereichs Soziales (Kontakt: 50.5@hannover-stadt.de). Grundlage für die Beratung ist eine vom Zuwendungsempfänger vorbereitete, schriftliche Beschreibung des Vorhabens, welche folgendes darstellt:
- die Ausgangslage und besonderen Merkmale des Quartiers/Stadtteils, in dem das Quartiersmanagement eingesetzt werden soll,
- die strategischen Ziele,
- ein detailliertes Anforderungs- und Aufgabenprofil für das geplante Quartiersmanagement,
- einen Vorschlag zur lokalen Verortung / Einrichtung eines Quartiersbüros,
- wichtige (lokale) Kooperationspartner*innen,
- die primären Handlungsfelder,
- geplante Maßnahmen,
- Qualitätsstandards des geplanten Quartiersmanagements und
- messbare Erfolgskriterien.
Der Antrag auf Förderung muss ein entsprechendes Konzept sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan über die voraussichtlichen Personal- und Sachkosten enthalten.
Detaillierte Informationen finden Interessierte in der Förderrichtlinie:
Förderrichtlinie Quartiersmanagement Soziales
Förderrichtlinie Quartiersmanagement Soziales
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Quartiersmanagements der Landeshauptstadt Hannover, 1. Juni bis 31. Dezember 2025
Dateityp: pdf Größe: 353,87 kB
Was besagt die Förderrichtlinie zum Quartiersmanagment?
Die Förderrichtlinie ist zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026.
Insgesamt wurde gemäß politischem Beschluss für das Kalenderjahr 2025 ein Gesamt-Förderansatz von 100.000 Euro sowie für das Kalenderjahr 2026 ein Gesamt-Förderansatz von 250.000 Euro im städtischen Haushalt eingestellt.
Die maximale Fördersumme pro Maßnahme und Kalenderjahr beträgt 50.000 Euro.
Eine Förderung seitens der Landeshauptstadt Hannover erfolgt ausschließlich auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Alle Anträge sind online im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover zu stellen: zuwendungen.hannover-stadt.de