Einzelfallhilfen in der Corona-Krise
Sozialfonds von Stadt und Region steht bereit
Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung – und auf erwerbstätige Menschen. Viele von ihnen erleiden zumindest vorüber...
lesenLandeshauptstadt Hannover
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Hannover)
Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
lesenLandeshauptstadt Hannover
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hannover)
Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII, wenn sie nicht nur vorübergehend geistig,...
lesenLandeshauptstadt Hannover
Hilfe zur Pflege (Hannover)
Personen, die im Sinne des § 61 SGB XII pflegebedürftig sind und zumindest die Voraussetzungen des Pflegegrades 1 erfüllen, können Anspruch auf Hilfe zur...
lesenLandeshauptstadt Hannover
Landesblindengeld und Blindenhilfe (Hannover)
Blinde Menschen können Blindengeld und - ergänzend als Sozialhilfeleistung - Blindenhilfe erhalten.
lesenLandeshauptstadt Hannover
Hilfe zur Gesundheit (Hannover)
Wer krank ist und die Kosten für Arzt und Krankenhaus weder selbst tragen kann noch sie von anderen, z. B. einer Krankenversicherung erhält, hat gegebenen...
lesenFachbereich Soziales
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen
Für Menschen, die in "besonderen sozialen Schwierigkeiten" leben, gibt es auch außerhalb von Einrichtungen spezielle Unterstützungsangebote.
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Fachbereich Soziales
Wohngeld
Sinn und Zweck des Wohngeldes ist es, einkommensschwachen Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihre...
lesenLandeshauptstadt Hannover
Beratung und Hilfe für Obdachlose (Hannover)
Beratung und Hilfe für Obdachlose richtet sich an alle, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig eine neue Wohnung oder eine vorübergehende Unterkunf...
lesenLandeshauptstadt Hannover
Hilfe für Asylbewerber*innen (Hannover)
Ausländer*innen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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