Silvester

Regelungen zum Ver­kauf und Ab­bren­nen von Klein­feuer­werk

Zum Jahreswechsel 2022/2023 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk (zum Beispiel kleine Raketen, Böller, kleine Feuerwerksbatterien) nur vom 29. Dezember (Donnerstag) zum 31. Dezember (Samstag) erlaubt.

In Deutschland darf Feuerwerk vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Feuerwehr Hannover

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