Regelungen zum Verkauf und Abbrennen von Kleinfeuerwerk - Hannover.de

Silvester

Regelungen zum Ver­kauf und Ab­bren­nen von Klein­feuer­werk

Der Verkauf von Silvester-Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 an Verbraucher*innen ist in diesem Jahr in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Heuler, Batteriefeuerwerke und Bodenknallkörper mit einer bestimmten Maximalmenge an Schwarzpulver.

Der Verkauf von Silvester-Kleinfeuerwerk ist 2025 nur vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet.

Um sicherzustellen, dass der Jahreswechsel für alle ein friedliches und unfallfreies Ereignis bleibt und nicht in der Notaufnahme endet, erinnert die Landeshauptstadt Hannover an die wichtigsten Sicherheitshinweise und rechtlichen Regelungen und gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt, die Abschusszeiten sind gesetzlich streng geregelt: Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlaubt!

Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Zünden von Feuerwerkskörpern eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist grundsätzlich verboten.

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese sind weniger gefährlich und dürfen in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden. Eltern sollten das entsprechende Prüfsiegel dennoch auch hier beachten und das Abfackeln beaufsichtigen.

Weitere Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk:

  • Finger weg von dubiosen „Super-Knallern“ – nur zertifiziertes Feuerwerk verwenden: Produkte mit CE-Kennzeichnung und der deutschen Registriernummer.
  • Anleitung beachten und Abstand halten: zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen.
  • Keine Experimente! Selbstgebastelte oder manipulierte Feuerwerkskörper sind extrem gefährlich und verboten.
  • Kinder und Tiere schützen: Feuerwerkskörper von Kindern fernhalten, kinderfreundliche Alternativen verwenden, Augen und Ohren schützen – schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen. Für Haus- und Wildtiere in der Nachbarschaft kann Silvesterfeuerwerk großen Stress auslösen.
  • Alkohol und Feuerwerk – eine schlechte Kombination! Feuerwerk niemals unter Alkoholeinfluss zünden – nach dem Motto: erst knallen, dann feiern.
    Sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore rechtzeitig schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen.
  • Umwelt im Blick behalten! Feuerwerksreste einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. 

Böllerverbot in der City

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt Hannovers in der Silvesternacht verboten ist. Das Verbot gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung sowie die Bahnhofstraße, den Ernst-August-Platz und den Bereich des Raschplatzes. Darüber hinaus gilt zwischen Raschplatz und Steintor rund um die Uhr ein Waffenverbot. In dieser Zone ist auch das zugriffsbereite Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten, zu denen auch Feuerwerkskörper gehören können.

„Wir möchten, dass alle in der Innenstadt eine schöne und stressfreie Silvesternacht erleben können. Wenn sich alle an die Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen, wird dies auch gelingen“, sagt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover. „Wir wünschen allen Menschen in Hannover ein frohes und sicheres Silvester 2025 und einen guten Start ins Jahr 2026!“

 

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