Mit dem Klimaschutzprogramm 2035 verfolgt die Landeshauptstadt Hannover das Ziel, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten und den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranzubringen. Photovoltaik spielt dabei eine zentrale Rolle. Insbesondere große Dachflächen von Gewerbe- und Industriegebäuden bieten gute Voraussetzungen, um Solarstrom in relevanter Größenordnung zu erzeugen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden, also insbesondere auf Gebäuden aus Gewerbe und Industrie. Wohngebäude sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein besonderer Fokus liegt auf sogenannten Photovoltaik-Leichtbauweisen für Bestandsdächer, die statisch keine hohen Zusatzlasten aufnehmen können. Auf diese Weise sollen auch Dächer für die Solarstromerzeugung genutzt werden können, die bislang als ungeeignet galten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Förderzeitraum ist auf die Jahre 2026 und 2027 angelegt, eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestleistung der Photovoltaikanlage von 100 Kilowattpeak (kWp).
Die Förderhöhe beträgt:
- 100 Euro je kWp für konventionelle Photovoltaik-Module
- 400 Euro je kWp für Anlagen in Leichtbauweise, sofern diese aufgrund eingeschränkter Tragfähigkeit der Dachfläche erforderlich ist
Als Leichtbauweise gelten Folien oder Module mit einem Modulgewicht von maximal 8 Kilogramm pro Quadratmeter sowie einem Gesamtgewicht auf dem Dach – einschließlich Modul, Tragkonstruktion, Ballastierung und erforderlicher elektrischer Anschlüsse – von maximal 16 Kilogramm pro Quadratmeter.
Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent der anrechenbaren Kosten begrenzt und unterliegt zudem Höchstbeträgen je Hausanschrift.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und langfristige Nutzer*innen der Gebäude sowie Contracting-Firmen. Förderfähig sind ausschließlich neue, marktübliche Photovoltaikanlagen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden und durch anerkannte Fachfirmen installiert werden.
Nicht förderfähig sind:
- Dächer von Neubauten
- Photovoltaikanlagen, die der Solarpflicht gemäß Niedersächsischer Bauordnung unterliegen
- der Ersatz bestehender Photovoltaikanlagen
Weitere Informationen sind in der Förderrichtlinie zusammengefasst, die auf dieser Seite zum Download bereitgestellt wird. Das Online-Antragsverfahren ist über diese Seite abrufbar.