Angeboten werden Pachtverträge für Solaranlagen von vielen kommunalen Energieversorgern und den Herstellern von Solarpaneelen. Die Vorteile sind sowohl für den Pächter als auch für den Vermieter beträchtlich. Der Hausbesitzer spart:
- Investitionskosten
- die Kosten für die Installation der Anlage in Haus & Garten und
- die regelmäßig anfallenden Betriebsführungskosten
Die einzigen Kosten, die für den Pächter anfallen, sind der vorher festgelegte Grundpreis für den Strom sowie die monatlich oder jährlich anfallende Pacht für die Anlage.
Die Vorteile für den Anbieter liegen in
- einem positiven Image aufgrund der ökologischen Betriebsausrichtung und
- einer besseren Kundenbindung.
Wer Solaranlagen mieten möchte, der sollte die Verträge vor der Unterschrift sorgfältig prüfen. Am besten ziehen Sie dazu einen Fachmann zurate. Der berät Sie auch in Ihrer neuen Doppelrolle. Schließlich treten Sie bei einem solchen Mietmodell als Pächter (für die Solaranlage) und gleichzeitig als Vermieter (der Dachfläche) auf. Aus diesem Grund müssen bei einem Mietmodell immer zwei Verträge abgeschlossen werden. Rechtssicher sollten zusätzlich folgende Fragen geklärt werden:
- Was passiert mit der Solaranlage, wenn der Mietvertrag ausläuft und nicht verlängert werden soll?
- Wer trägt die Kosten, wenn eine Dachreparatur notwendig ist und die gemietete Solaranlage für diese Reparaturen abmontiert werden muss?
- Darf der Pächter den erzeugten Strom ausschließlich selbst nutzen oder darf er überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen? Wie werden die dadurch erzielten Erträge aufgeteilt?
- Wer haftet für Schäden an der Solaranlage, beispielsweise durch Sturm, Hagel oder Verschleiß?
Wer all diese Details sorgfältig prüft, für den kann sich das Anmieten einer Solaranlage durchaus lohnen.