Selbstständigkeit mit Sinn und Verantwortung

Berufsbetreuer*in werden

Sie möchten eigenständig arbeiten, Menschen unterstützen und Verantwortung übernehmen? Als Berufsbetreuer*in verbinden Sie Verantwortung in administrativen Angelegenheiten mit menschlichem Engagement – und gestalten Ihre Arbeit gleichzeitig flexibel, eigenverantwortlich und zukunftssicher. Starten Sie jetzt in ein Berufsfeld mit Perspektive.

Was machen Berufsbetreuer*innen?

Berufsbetreuer*innen übernehmen die gesetzlich geregelte Vertretung und Unterstützung von Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ganz oder teilweise nicht selbstständig regeln können. Die Tätigkeitsbereiche reichen von Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten über Behördenkontakte bis hin zur Organisation von Wohnformen und sozialen Hilfen – stets mit dem Ziel, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betreuten zu erhalten und zu fördern. Die Wünsche und Bedürfnisse der betreuten Person schaffen hierbei die Grundlage der Betreuung, die durch regelmäßige (persönliche) Kontakte stattfindet.

Welche Vorteile bietet der Beruf?

Die Tätigkeit als rechtliche*r Berufsbetreuer*in bietet viele Vorteile, zum Beispiel:

✓ Flexible Zeiteinteilung
✓ Selbstständiges Arbeiten
✓ Sinnvolle Tätigkeit
✓ Vielfältiger Arbeitsalltag
✓ Fachliche Spezialisierung möglich

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Registrierung als Berufsbetreuer*in ist ein Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit sowie der Sachkunde erforderlich. Letztere kann durch einen Sachkundelehrgang oder ein Studium/eine Ausbildung mit gleichwertigen Inhalten nachgewiesen werden. Des Weiteren ist der Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung notwendig.

Die Registrierung erfolgt auf Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde und gilt bundesweit. Die Betreuungsbehörde unterstützt Sie bei allen notwendigen Schritten.

Was verdienen Berufsbetreuer*innen?

Die Vergütung ist abhängig von Ihrer Qualifikation, der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Vermögensstatus der betreuten Person. Die jeweils gültigen Vergütungspauschalen sind im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/anlage.html

Am 21.03.2025 wurde eine Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung im Bundesrat beschlossen, welche ab dem 01.01.2026 gültig ist:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014259.pdf

Sie sind neugierig geworden und möchten Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen? Bei unseren regelmäßigen Infoveranstaltungen lernen Sie die Tätigkeitsbereiche, den rechtlichen Rahmen und die Schritte zur Registrierung verständlich und praxisnah kennen – ideal für Quereinsteiger*innen mit sozialem, juristischem oder organisatorischem Interesse. Fragen Sie weitere Termine gerne per E-Mail an.

 

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