Erholung für die Beschäftigten

Betriebsnahe Ferienbetreuung

Ferienmaßnahmen für Kinder von Beschäftigten in Unternehmen und Hochschulen

Endlich Ferien

Ferienzeit – endlich Zeit zum Spielen ohne Ende: Für die Kinder lang herbeigesehnt, für die Eltern nicht selten ein organisatorisches Problem. 14 bis 15 Wochen Ferien und maximal 6 Wochen Urlaub, das muss zusammenpassen.

In den Unternehmen sind Ferienzeiten häufig heiß begehrte Erholungszeiträume für alle Beschäftigten. Wie also dem Wunsch der Eltern nach freier Zeit entgegenkommen, ohne dass dies ständig zu Lasten anderer im Betrieb geht? Eine betrieblich organisierte bzw. unterstützte Ferienbetreuung kann hier zur Entspannung dieser Zeitkonflikte erheblich beitragen.

Je nach Größe des Betriebes bzw. der Anzahl der Kinder können sich verschiedene Varianten der Ferienbetreuung anbieten: Sie

  • reservieren bei einem Ferienanbieter ein Kontingent von Plätzen für Ihr Unternehmen und bieten diese betriebsintern an;
  • bieten eine Ferienmaßnahme speziell für Kinder von Beschäftigten Ihres Unternehmens in Kooperation mit einem Ferienanbieter an
  • organisieren selbstständig an ihrem Standort eine Ferienmaßnahme
  • sie leisten einen finanziellen Zuschuss zur Teilnahme an einer Ferienmaßnahme

Sollten Sie eine Maßnahme an Ihrem Betriebsstandort planen, benötigen Sie zur Durchführung keine Genehmigung durch das Kultusministerium bzw. die Landeshauptstadt.

Die Kinder sind kranken- bzw. unfallversichert über die Versicherungen ihrer Eltern, vorausgesetzt der Unfall ist nicht durch eine Aufsichtspflichtverletzung bzw. Gebäudemängel verursacht.

Wenn Sie sich finanziell an den Kosten für eine Ferienmaßnahme beteiligen möchten, könnte der § 8 Einkommensteuergesetz Abs. 2 Satz 9 hilfreich sein.

Beispiele für betriebliche Ferienbetreuung

Träger von Jugendferienmaßnahmen

Betrieblich unterstützte Ferienbetreuung

Leitfaden für die Planung und Organisation von Ferienbetreuung in den Unternehmen auf der Internetseite von www.beruf-und-familie.de

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