Die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover informiert

150 Jahre Verweigerung der körperlichen Selbstbestimmung von Frauen

Schwangerschaftsabbrüche gelten in Deutschland als Straftat. Diese Einordnung ist seit Langem umstritten und nicht nur in den Augen vieler Frauen ein Skandal. Tatsächlich begeht § 218 des Strafgesetzbuches am 15. Mai 2021 ein unrühmliches, 150. Jubiläum.

Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover

Diesen traurigen Jahrestag nimmt Petra Mundt, Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover, zum Anlass, die immer noch nicht ausreichende, körperliche Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen zu thematisieren:

"Ich bin fassungslos, dass Schwangerschaftsabbrüche noch heute ein Gegenstand des Strafrechts sind. Sie müssen selbstverständlich Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Frauen sein. Stattdessen wird Frauen nicht nur das Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit ihrem Körper verwehrt. In Notlagen, die Schwangerschaften oft darstellen, werden sie auch zu wenig geschützt. Paragraph 219 a, aus meiner Sicht ein faktisches Informationsverbot über Abbrüche, verdeutlicht das bedauernswerterweise."

Wie Petra Mundt ausführt, ist der Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen aber nur ein Beispiel von vielen, in dem das problematische Verhältnis von Politik und Kultur zum weiblichen Körper und der weiblichen Sexualität sichtbar wird.

So ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern beim Thema Verhütung praktisch nicht vorhanden: Diese gilt in der Regel als Frauensache, mit den bekannten und gesundheitlich oft schwerwiegenden Folgen für Frauen und Mädchen. Selbstbestimmte Sexualität dagegen wird weiterhin vorrangig Männern zugestanden.

Petra Mundt kritisiert zudem, dass Frauen und Mädchen zu wenig Wissen über ihren eigenen Körper haben. Angesichts etwa der Aufklärungsliteratur, in der die weiblichen Geschlechtsorgane im Gegensatz zu den männlichen meist "verkürzt" und untergeordnet behandelt werden, seien diese Lücken jedoch keine Überraschung.

Zusätzlich zur Abschaffung der Paragraphen 218 und 219 StGB fordert Mundt daher: "Alle, die für Frauenrechte kämpfen, müssen sich auch für die körperliche Selbstbestimmung von Frauen einsetzen! Wir müssen uns stärker miteinander vernetzen, denn hier liegt noch ein langer Weg vor uns."

(Veröffentlicht am 14. Mai 2021)