Besuchseinladung

Abgabe von Verpflichtungserklärung im Zuge der Erdbebenkatastrophe

Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung und zum Visumsverfahren.

Aktuelle Information: Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien

Trotz der Erdbebenkatastrophe ist für eine Einreise in das Bundesgebiet weiterhin ein Visumverfahren und in diesem Zuge ggfs. die Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung erforderlich.

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Visumverfahren für türkische Staatsangehörige abgestimmt. Eine Voraussetzung für die Erteilung eines Visum im vereinfachtem Verfahren ist, dass ein Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abgegeben hat. 

Weitere Informationen über die Möglichkeiten des vereinfachten Visumsverfahren, über die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen für einen Visumsantrag sowie zur Verpflichtungserklärung, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen. 

Hinweise zur schnellstmöglichen Terminvergabe

Um in der aktuellen Situation eine schnellstmögliche und kurzfristige Terminvergabe für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gewährleisten zu können, bitten wir Sie uns eine Mail mit dem Betreff „Erdbeben“ unter Angabe der Personalien der einladenden Person und der Anzahl der einzuladenden Personen zu senden. Bitte geben auch an, an welchen Tagen eine Vorsprache für Sie möglich ist, damit wir Ihnen kurzfristig den für Sie passenden Termin reservieren können.

Vorsprachen ohne Termin versuchen wir grundsätzlich am selben Tag zu bearbeiten, sofern sämtliche Nachweise für die Abgabe der Verpflichtungserklärung vorliegen.

Für die Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an: 
abh-einreisen@hannover-stadt.de 

Folgende Unterlagen sind mitzubringen

Zur Terminvorsprache bringen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit. Das Formular finden Sie unterhalb dieser Meldung. Bitte beachten Sie, dass für eine Bonitätsprüfung die Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen erforderlich ist. 

Sofern sich aktuell betroffene Personen mit einem Touristenvisum im Bundesgebiet aufhalten, kann die Verlängerung des Visums geprüft werden. Bitte setzen Sie sich auch hierfür per Mail mit dem Betreff „Erdbeben“ mit uns in Verbindung.