Fachbereich Jugend und Familie

Wirtschaftliche Jugendhilfe der Landeshauptstadt

Finanzielle Abwicklung aller Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

In dem Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgt die finanzielle Abwicklung aller Leistungen und Maßnahmen nach dem SGB VIII (Ausgaben und Einnahmen).

Insbesondere werden hier Elternbeiträge zu den Kosten in Kindertagesstätten, Kostenbeiträge zur Tagespflege sowie Kostenbeteiligungen der Elternteile und der jungen Menschen zu den Kosten der Jugendhilfe berechnet und festgesetzt sowie Ansprüche auf Kostenerstattungen gegenüber Dritten verfolgt.