Allgemeine Informationen - Hannover.de

Kommunalwahlen

Allgemeine Informationen

Die wichtigsten Informationen im Überblick. 

Was und wann wird gewählt?

Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Gewählt werden in der Region Hannover:

  • Der Regionspräsident/die Regionspräsidentin,
  • der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover,
  • die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen im regionsangehörigen Umland (nicht in Gehrden),
  • die Regionsversammlung,
  • der Rat der Stadt Hannover und die Gemeinderäte im regionsangehörigen Umland
  • sowie die Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover und Ortsräte im regionsangehörigen Umland.
  • Falls bei den Direktwahlen (Regionspräsident/Regionspräsidentin; Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin; Bürgermeister/Bürgermeisterin) am 13. September 2026 keine*r der Bewerber*innen mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 27. September 2026 jeweils eine entsprechende Stichwahl zwischen den beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt.

Wer kann gewählt werden?

Für die Regionsversammlung, die Wahl des Rates und der Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover sowie die Gemeinde- und Ortsräte im regionsangehörigen Umland:

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht infolge eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
  • die ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten (Stichtag: 13. März 2026) im jeweiligen Wahlgebiet haben.

Wer diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Kandidat*in in einer Partei auf einem Wahlvorschlag benennen lassen oder
  • sich als Kandidat*in einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) benennen lassen oder
  • als Einzelkandidat*in zur Wahl antreten.

Für die Wahl des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin, die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin in der Landeshauptstadt Hannover sowie die Wahlen der Bürgermeister/Bürgermeisterinnen im regionsangehörigen Umland:

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
  • mindestens 23 und höchstens 66 Jahre alt sind,
  • nicht infolge eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und
  • für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes eintreten.

Wer diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Kandidat*in auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn die Person keiner anderen Partei angehört bzw. parteilos ist oder
  • mit anderen Bürger*innen, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen, eine Wählergruppe bilden und mit diesem Personenkreis einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen oder
  • als Einzelwahlvorschlag zur Wahl antreten.

Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und bis zum 20. Juli 2026, 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht sein. Bitte beachten Sie hierzu auch den Leitfaden für Wahlvorschlagsträger. 

 

Region Hannover
Regionswahlleiter: Jens Palandt
Stellvertretender Regionswahlleiter: Torben Laahs 
Stellvertretende Regionswahlleiterin: Silke Rogge

Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Telefon: 0511-616 28911
E-Mail: Wahlbuero@Region-Hannover.de

 

Landeshauptstadt Hannover
Gemeindewahlleiter: Sascha Kusz
Stellvertretender Gemeindewahlleiter: Ralf Buße

Sachgebiet Wahlen und Statistik
Platz der Menschenrechte 1
30159 Hannover

Telefon: 0511-168 42655
Telefax: 0511-168 45129
E-Mail: Wahlen@Hannover-Stadt.de

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wenn Sie einen Wahlvorschlag einreichen wollen, bei der entsprechenden Wahlleitung.
 

Wer kandidiert (Musterstimmzettel)

Die zugelassenen Wahlvorschläge sowie entsprechende Musterstimmzettel werden nach der Sitzung des Wahlausschusses voraussichtlich ab Mitte August 2026 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Wer darf wählen?

Aktives Wahlrecht

Wählen (sogenanntes aktives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • mindestens 16 Jahre alt und
  • nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 13. Juni 2026) im jeweiligen Wahlgebiet haben.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) eingetragen ist.

Wenn Sie am Wahltag die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllen, werden Sie für die jeweiligen Wahlen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ausschließlich im dort angegebenen Wahlbezirk oder durch Teilnahme an der Briefwahl wählen.

Wahlbenachrichtigungen

Wahlberechtigte erhalten bis einschließlich 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese bestätigt, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und enthält zudem Informationen zu Ihrem Wahlraum sowie zur Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Die Wahlbenachrichtigung hat rein informativen Charakter. Sofern Sie wahlberechtigt sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung gegen Vorlage eines Personaldokumentes wählen. Informationen zu den Wahlräumen sowie zur Briefwahl finden Sie ab Anfang August ebenfalls auf diesen Seiten.

Wahlberechtigte in der Landeshauptstadt Hannover, die bis zum 24. August 2026 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können sich bei Bedarf, gerne auch per E-Mail, unter briefwahlstelle@hannover-stadt.de an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) wenden. Das Auskunftstelefon für Wahlrechtsauskünfte, erreichbar unter der Telefonnummer 168-41101, wird bereits ab dem 3. August 2026 besetzt sein.

Wahlberechtigte aus den anderen Kommunen der Region Hannover wenden sich bei Bedarf bitte an ihre jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis kann zu den Daten der eigenen Person in der Woche vom 24. bis 28. August 2026 eingesehen werden. Hierzu erlassen alle Städte und Gemeinden entsprechende Bekanntmachungen, wo und zu welcher Uhrzeit die Einsichtnahme stattfindet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover kann wie folgt eingesehen werden:

Bürgersaal im Neuen Rathaus, Platz der Menschenrechte 1, 30159 Hannover

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 18 Uhr

Mittwoch: 8 bis 15 Uhr

Die amtliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover finden Sie zu gegebener Zeit hier.

Wie wird gewählt?

Wahl des Rates und der Stadtbezirksräte der Landeshauptstadt Hannover sowie der Regionsversammlung – Drei Mal drei Stimmen

Für jede der oben genannten Wahlen, zu der Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie einen Stimmzettel. Pro Stimmzettel haben Sie maximal drei Stimmen. Diese können Sie beliebig auf dem jeweiligen Stimmzettel verteilen.

Stimmenverteilung

Sie haben die Möglichkeit, alle drei Stimmen demselben Wahlvorschlag (Partei, Wählergruppe, Einzelwahlvorschlag) oder Bewerber*in zu geben und sie somit zu kumulieren.

Alternativ können Sie Ihre drei Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge bzw. auf verschiedene Bewerber*innen eines oder mehrerer Wahlvorschläge verteilen, das sogenannte Panaschieren.

Wichtig ist, dass nicht jeweils mehr als drei Stimmen von Ihnen verteilt werden, damit der Stimmzettel seine Gültigkeit nicht verliert.

Da es im niedersächsischen Kommunalwahlrecht keine „Sperrklausel“ gibt, zählt jede Stimme. Hinweise zur Berechnung der Sitzverteilung finden Sie auf den Seiten der niedersächsischen Landeswahlleitung

Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und Wahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten - Zwei Mal eine Stimme

Für jede der beiden Direktwahlen, zu der Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie jeweils einen Stimmzettel. Pro Stimmzettel haben Sie genau eine Stimme.

Schafft es in den jeweiligen Wahlen kein*e Kandidat*in, im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich zu vereinen, findet am 27. September 2026 eine entsprechende Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Geheime Wahl

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Die Wahl ist geheim. Der Stimmzettel ist von den Wähler*innen unbeobachtet zu kennzeichnen und auf eine Art zu falten, dass die Stimmabgabe beim Einwurf in die bereitstehende Wahlurne nicht erkennbar ist.

Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, dürfen sich der technischen Hilfe einer anderen Person bedienen.

Gleiches gilt analog für die Briefwahl.

Fotos einschließlich Selbstporträts, Videos, Videotelefonate und dergleichen sind in der Wahlkabine nicht gestattet.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Für die Kommunalwahlen stehen leider keine Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Sollten Sie bei der Stimmabgabe Hilfe benötigen, können Sie sich einer Hilfsperson bedienen. Dies darf auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.

Zugang zu den Wahlräumen für Personen mit Mobilitätseinschränkung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob Ihr Wahllokal rollstuhlgeeignet ist.

Sollten Sie als mobilitätseingeschränkte Person am Wahlsonntag Ihre Stimme in einem Wahllokal der Landeshauptstadt Hannover abgeben wollen und Ihr zugewiesenes Wahllokal ist nicht rollstuhlgeeignet, kontaktieren Sie uns bitte ab dem 24. August 2026 unter der Telefonnummer 168-41101, dann bemühen wir uns, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Wohnen Sie in einer Umlandgemeinde der Region Hannover, kontaktieren Sie bitte Ihre jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Fahrdienste

Fahrdienste zum Wahllokal dürfen von kommunaler Seite nicht angeboten werden. Bei Bedarf nutzen Sie bitte etwaige Angebote der Parteien und karitativen Organisationen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen werden zu gegebener Zeit auch auf den Seiten der Landeswahlleitung veröffentlicht. 

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