Ganztag an Förderschulen: Region legt Rahmen für Start im nächsten Jahr fest

Förderschulen

Ganztag an Förderschulen: Region legt Rahmen für Start im nächsten Jahr fest

Konzept soll mit Erfahrungen aus der Praxis weiterentwickelt werden.

14.08.2026 - Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder gilt seit dem 1. August 2026 – und wird zunächst für die ersten Klassen umgesetzt. Für die sechs Förderschulen der Region Hannover mit den Schwerpunkten Sprache, Hören und Sehen soll der Ganztag zum Schuljahr 2027/28 starten. Damit die Schulen die Mittel rechtzeitig beantragen können, schafft die Region jetzt die notwendigen finanziellen und qualitativen Rahmenbedingungen. Über das Ganztagsrahmenkonzept entscheidet die Regionsversammlung am 6. Oktober. Die Region und die Schulleitungen entwickeln es danach auf Basis erster Praxiserfahrungen gemeinsam weiter.

„Der Rechtsanspruch ist da – jetzt geht es darum, ihn an unseren Förderschulen so umzusetzen, dass er den besonderen Bedarfen der Schüler*innen gerecht wird. Dazu gehören kleine Gruppen, qualifiziertes Personal und stabile Strukturen“, sagt Isabella Gifhorn, Dezernentin für Bildung, Kultur und Baumanagement der Region Hannover. „Die Schulen brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Mit dem Rahmenkonzept schaffen wir beides. Wir verstehen es als Startpunkt, nicht als Endpunkt: Gemeinsam mit den Schulleitungen werden wir es auf Basis erster Erfahrungen Schritt für Schritt weiterentwickeln.“
 

Warum braucht die Region ein eigenes Ganztagsrahmenkonzept?

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung wird seit dem 1. August 2026 schrittweise eingeführt. In Niedersachsen soll er vor allem über Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür muss die Region Hannover die Umwandlung zur Ganztagsschule beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantragen. Die Region schafft deshalb jetzt die finanziellen und qualitativen Grundlagen, damit die Förderschulen rechtzeitig Planungssicherheit erhalten und die Beantragung erfolgreich sein kann.

Für den Ganztag stellt das Land Niedersachsen Lehrkraftstunden bereit. Nach Berechnungen der Region reichen diese jedoch nicht aus, um die erforderlichen Betreuungszeiten in der angestrebten Qualität vollständig abzudecken. Die Region will deshalb die entstehende Versorgungslücke aus eigenen Mitteln schließen und zugleich verbindliche Qualitätsstandards für ihre Förderschulen schaffen. Das Konzept orientiert sich dafür unter anderem an den Standards des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie des Niedersächsischen Schulgesetzes.
 

Wie soll der Ganztag an den sechs Förderschulen aussehen?

Das Konzept gilt zunächst nur für die Albert-Liebmann-Schule, die Gutzmannschule, die Calenberger Schule und die Schule Im Großen Freien mit dem Förderschwerpunkt Sprache sowie für die Hartwig-Claußen-Schule mit dem Schwerpunkt Hören und die Franz-Mersi-Schule mit dem Schwerpunkt Sehen. Perspektivisch denkt es aber auch schon die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit, auch wenn diese auf Grund der gesetzlichen Situation derzeit noch nicht zu Ganztagsschulen umgewandelt werden können.
Der Ganztag soll jeweils gemeinsam von der Schule und einem freien Träger gestaltet werden. Die vom Land zur Verfügung gestellten Lehrkraftstunden werden durch pädagogisches Personal des jeweiligen Trägers ergänzt. Vorgesehen ist grundsätzlich ein Betreuungsschlüssel von zwei Kräften für zwölf Kinder. Pro Gruppe sollen eine Erst- und eine Zweitkraft als Tandem eingesetzt werden.
Zum Qualitätsanspruch der Region gehören außerdem Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Fortbildungen und den Austausch mit den Lehrkräften sowie Vertretungskapazitäten. Die Angebote sollen auf die jeweiligen Förderschwerpunkte zugeschnitten sein. Auch besondere Anforderungen, wie beispielsweise der Einsatz von Gebärdensprache, sollen bei der Auswahl der Träger berücksichtigt werden.
 

Wie wird der Ganztag finanziert und welche Kosten entstehen für die Region?

Die Finanzierung setzt sich aus den vom Land bereitgestellten Lehrkraftstunden und ergänzenden Mitteln der Region Hannover zusammen. Die Region übernimmt die Kosten, die notwendig sind, um die verbleibende Versorgungslücke zu schließen und die im Rahmenkonzept festgelegten Qualitätsstandards umzusetzen. Für das Schuljahr 2027/28 geht die aktuelle Maximalkostenprognose von rund 3,66 Millionen Euro für die sechs Schulen aus. Darin enthalten sind neben den Kosten für die freien Träger auch Mittel für Verbrauchsmaterial und Schüler*innenbeförderung. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von der Zahl der teilnehmenden Schüler*innen und den Ergebnissen der Ausschreibungen ab.
 

Wie wird die Betreuung in den Ferien organisiert?

Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferien. Vorgesehen sind acht Wochen Ferienbetreuung bei vier Wochen Schließzeit im Jahr. Sie soll möglichst durch denselben freien Träger angeboten werden, der auch den schulischen Ganztag an der jeweiligen Schule übernimmt. Damit sollen für die Kinder möglichst beständige Strukturen geschaffen werden. Für die Ferienbetreuung gelten grundsätzlich dieselben Qualitätsstandards und Gruppengrößen wie im schulischen Ganztag. Teilnahmebeiträge sind zunächst nicht vorgesehen.
 

Was gilt für die übrigen elf Förderschulen der Region Hannover?

Für die übrigen elf Regionsförderschulen gelten teilweise andere schulrechtliche und organisatorische Ausgangsbedingungen. Insbesondere an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besteht bereits ganztägiger Unterricht. Der Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz gilt auch für die dortigen Schüler*innen, kann nach der derzeitigen schulrechtlichen Situation aber nicht über das gleiche Ganztagsschulmodell umgesetzt werden. Die noch erforderliche Betreuung wird deshalb zunächst über die öffentliche Jugendhilfe sichergestellt. Für diese Schulen arbeitet die Region aktuell an Lösungen. 
 

Wie geht es jetzt weiter?

Die Schulleitungen der sechs Schulen wurden im Rahmen der „Taskforce Ganztag“ frühzeitig in die inhaltliche Diskussion einbezogen. In den nächsten Tagen werden alle Schulleitungen über das Rahmenkonzept als gemeinsame Arbeitsgrundlage informiert. Das Rahmenkonzept ist bewusst als lebendige Grundlage angelegt. Im direkten Gespräch mit den Schulleitungen und auf Basis erster Praxiserfahrungen wird es gemeinsam weiterentwickelt. Weitere Besuche vor Ort sind bereits vereinbart, eine Evaluierung ist fest eingeplant.

Das Konzept und die zugehörige Drucksache finden Sie in Allris unter dem Link: http://ris.hannit.de/public/vo020?VOLFDNR=2007173
 

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