Neue Parkzonen Lange Laube und Odeonviertel gehen in Betrieb

Bewohner*innenparken

Neue Parkzonen Lange Laube und Odeonviertel gehen in Betrieb

Für Bewohner*innen­ stehen ab Montag, 4. Mai 2026, die Parkzonen E und K in der Lange Laube und im Odeonviertel zur Verfügung. Die Parkausweise lassen sich auch online beantragen.

Eine ausgewiesene Bewohnerparkzone

Die Arbeiten zur Einrichtung der Bewohner*innenparkzonen E und K im Quartier Lange Laube und Odeonviertel sind bis Anfang Mai 2026 abgeschlossen. Das umfasst die notwendigen Beschilderungen, Parkschein­automaten und Fahrbahnmarkierungen. Ab Montag, 4. Mai, sind die Bewohner*innen­parkzonen E und K in Betrieb.

Neue Parkscheinregeleung für Parkplatz vor BBS Cora Berliner

Mit der Inbetriebnahme dieser beiden Bewohner*innenparkzonen E und K wird auch der Parkplatz an der Brühlstraße vor der BBS Cora Berliner in die Parkraumbewirtschaftung mit einbezogen. Zukünftig ist dort das Parken nur mit Parkschein und einer Höchstparkdauer von 2,5 Stunden zugelassen. Es kann dort dann aber auch mit einem Parkausweis für die Bewohner*innenparkzone C (Gerberviertel) geparkt werden.

Konkurrieren um knappen Parkraum

Hintergrund ist, dass in den innerstädtischen und stadtkernnahen Wohn- und Mischgebieten der Landeshaupt­stadt Hannover viele um den knap­pen Parkraum konkurrieren: Einwohnende, Beschäftigte im Gebiet und in der Innenstadt, Kunden, Besuchende, Dienstleistungsbetriebe und Lieferdienste . Dies ist auch in den Quartieren Lange Laube und Odeonviertel der Fall – für die Bewohnenden schon seit Jahren ein erhebliches Problem. Für das Odeonviertel sind es insbesondere die kunden- und besuchsfrequentierten Einrichtungen in der Innenstadt sowie Kinobesucher*innen. Für das Quartier Lange Laube tragen neben den Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen im Umfeld auch die Beschäftigten und Besucher*innen der Agentur für Arbeit sowie die Auszubildenden der Berufsschule und die Studierenden der nahegelegenen universitären Einrichtungen zu einer erhöhten Parkraumnachfrage bei. In den vorausgegangenen Monaten wurde deshalb für die Quartiere Lange Laube und Odeonviertel die Einführung von Bewohner*innenparken vom Bezirksrat Mitte und auch von den Ratsgremien beschlossen – auch unter dem Aspekt, das Wohnen in der Stadt zu stärken. 

Wie lässt sich ein Bewohner*innenparkausweise beantragen

Unter www.bürgeramt-hannover.de sind hilfreiche Informationen zur Antragstellung für Bewohner*innenparkausweise zu finden. Es ist auch möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Dieser wird zeitnah bearbeitet und innerhalb von etwa zwei Wochen an die hannoversche Meldeanschrift zugesandt.

Was ist für einen Online-Antrag für einen Parkausweis notwendig?

Um einen Online-Antrag zu stellen, benötigen Bewohner*innen:

  • ihre Meldeanschrift in einer hannoverschen Bewohner*innenparkzone
  • Daten für eine Bezahlung mit PayPal, Kreditkarte oder giropay
  • Personalausweis oder Pass
  • die Kfz-Zulassungsbescheinigung
  • eine Nutzungsbescheinigung, sollten regelmäßiger Fahrzeugnutzer*in und Fahrzeughalter*in nicht identisch sein

Bürgerämter als Alternative zum Online-Antrag

Sollten potenziell berechtigte Personen noch nicht in Hannover gemeldet sein oder können den Online-Antrag aus anderen Gründen nicht stellen, können diese zur Beantragung in das Bürgeramt ihrer Wahl gehen. Sie können dafür einen Termin buchen oder an einem Donnerstag mit Wartezeit ein Bürgeramt aufsuchen (außer Bürgeramt Schützenplatz).

Trennprinzip, Mischprinzip und Parkscheinregelung

Innerhalb der Zone gibt es drei verschiedene Angebote. 

  1. Trennprinzip: Straßen, in denen nur Bewohner*innen gebührenfrei parken können, die einen kostenpflichtigen Bewohner*innenausweis erworben und im Fahrzeug hinter der Frontscheibe ausgelegt haben. 
  2. Mischprinzip: Straßen, in denen Bewohner*innen mit ihrem Parkausweis gebührenfrei und Besucher*innen kostenpflichtig parken können. 
  3. Darüber hinaus gibt es weitere Straßen(abschnitte) mit einer reinen Parkscheinregelung: Sowohl Besucher*innen als auch Bewohner*innen müssen innerhalb der auf der Beschilderung ausgewiesenen Bewirtschaftungszeit einen Parkschein ziehen. Die jeweilig gültigen Regelungen ergeben sich aus der Beschilderung vor Ort.
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