Vogelgrippe: Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel

Tiergesundheit

Vogelgrippe: Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel

Die Region Hannover hebt die bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 3. April 2026, in Kraft. Die Aufstallungspflicht war von der Region Hannover zuvor am 30. Oktober 2025 angeordnet worden, um eine Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen durch Wildvögel zu verhindern. Nach aktueller Bewertung der Gefährdungslage ist diese Maßnahme nun nicht mehr erforderlich.

Wie kommt es zu der Aufhebung?

Grundlage für die Entscheidung ist eine aktualisierte Risikobewertung gemäß den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung. Dabei wurden unter anderem die Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts, die aktuelle Seuchenlage bei Haus- und Wildvögeln in der Region sowie die jahreszeitlich veränderten Witterungsbedingungen berücksichtigt.
 

Veröffentlicht: 02. April 2026

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