Zuwendungsbedingungen

Förderung des Vereinssportstättenbaus

Die Landeshauptstadt Hannover fördert Erneuerungs-, Erweiterungs- oder Sanierungsarbeiten auf Vereinsanlagen und Sportplätzen.

Vereinsheim des 1. FFC Hannover

Nach Überlassung der Vereinssportanlagen seitens der Landeshauptstadt Hannover an die städtischen Vereine sind grundsätzlich diese für die Pflege und Unterhaltung der Anlagen verantwortlich. Die Landeshauptstadt Hannover fördert jedoch maßgeblich den Vereinssportstättenbau der Vereine bei Erneuerungs-, Erweiterungs- oder Sanierungsarbeiten auf Ihren Vereinsanlagen und Sportplätzen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sportförderung und den Bewilligungsbedingungen können Sportvereine Zuwendungen bei der Stadt im Fachbereich Sport & Eventmanagement jeweils bis zum 31.10. für das Folgejahr beantragen.

Zuwendungsanträge sind bis zum 31.10. an die
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Sport und Bäder - OE 52.22 Sportservice
Lange Laube 7
30159 Hannover
Fax: 0511-168-34178
mit vorher eingeholten Kostenvoranschlägen und einem Kosten- und Finanzierungsplan zu senden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Maßnahmen fördern, die bereits vor einer möglichen Bewilligung einer Zuwendung begonnen wurden!

Bitte sprechen Sie daher frühzeitig Ihre Bauvorhaben und Planungen mit uns ab.
Detaillierte Auskunft und Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Helldobler (Tel. 0511-168-34161) oder via E-Mail.

Bei allen Maßnahmen sind die Richtlinien der Umweltverträglichkeitsprüfung (FB Umwelt & Stadtgrün, Bereich Umweltschutz - E-Mail: 67.10@hannover-stadt.de) zu beachten. Eine Förderung von Maßnahmen zugunsten wirtschaftlich genutzter Räume (z. B. Gaststätten und Nebenräume, Kegelbahnen, Tennishallen, Vereinsschießsportanlagen) wird nicht gewährt. Auch wird keine Zuwendung gewährt, wenn Erneuerungsarbeiten aufgrund unterlassener Unterhaltung notwendig werden.

In Eigenarbeit erbrachte Leistungen können als geldwerten Eigenanteil geltend gemacht werden und werden entsprechend von der Stadt honoriert.

Zur Abrechnung und Auszahlung bewilligter Zuwendungen sind nach Abschluss der Arbeiten alle Ausgaben nach Gewerken sortiert mit den Originalrechnungsbelegen, Überweisungsträgern und Kontoauszügen sowie bei zusätzlichen Eigenleistungen der Tätigkeitsnachweis bei uns einzureichen.

Hinweis zu Kampfmitteln

Kampfmittel aus den Weltkriegen waren zum Kriegseinsatz gedacht und können insbesondere bei Bodeneingriffen ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Vor geplanten Tiefbauarbeiten jeglicher Art sind vom Vorhabenveranlasser/Bauherrn frühzeitig im Vorfeld seiner Planungen, Luftbildauswertungen (insofern nicht schon vorhanden) beim örtlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) 

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Regionaldirektion Hameln-Hannover
- Kampfmittelbeseitigungsdienst -
Dorfstraße 19, 30519 Hannover
Kontakt: Telefon 0511-30245-502 und -503
Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 09:00 - 15:30; Freitag und vor Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr (um Anmeldung wird gebeten)

zu beantragen und einzuholen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir für jegliche geplante Tiefbauvorhaben ab Spatenstichtiefe von Mietern auf unseren Grundstücken nur eine Grundstückseigentümer Genehmigung für das Bauvorhaben erteilen können, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen des KBD (i.d.R. Luftbildauswertungen) - unabhängig von möglichen notwendigen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen- vorliegt. Erforderliche Kartenunterlagen (1x Maßstab 1:2000 und 1x Maßstab 1:5000) mit Gemarkung, Flur, Flurstück als notwendige Anlage zum Prüfungsantrag beim KBD (siehe angehängtes PDF) können Sie bei uns anfordern (oder der ihrem Mietvertrag entnehmen). Details zur Kampfmittelüberprüfung und zur Beantragung finden Sie auf dem Merkblatt (PDF-Anlage) und der Internetseite des KBD (externer Link)

Risikoeinschätzung auf Basis von Luftbildauswertungen

Verdachtsflächen und Bauvorhaben

Bei sämtlichen Erdarbeiten in kampfmittelverdächtigen Flächen besteht - unabhängig von deren Genehmigungspflicht - das (Rest-) Risiko, auf ein Kampfmittel...

lesen

Anträge mit Ihren Karten-Anlagen senden Sie bitte direkt per E-Mail an: kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

Die angefallenen Gebühren sind im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmenplanung bei einer zeitlich nachfolgenden möglichen finanziellen Zuwendungsbeantragung zum Vereinssportstättenbau durch den Verein bei der Stadt förderfähig.

Unterstützung bei der Herstellung von Barrierefreiheit

Der Fachbereich Sport und Bäder berät und unterstützt Sportvereine auch bei der Herstellung zur Barrierefreiheit Ihrer Sportanlagen und Gebäude. Bitte beachten Sie dazu unter anderem die Standards der Landeshauptstadt Hannover zum barrierefreien Bauen, um alle Menschen an Ihrem Vereinsleben teilhaben zu lassen. Die Maßnahmen können vielseitig sein und sind ganzheitlich zu betrachten. So kann eine Projektförderung als Teilmaßnahme aber auch als Gesamtmaßnahme wie zum Beispiel der Bau eines barrierefreien Gebäudeeingangs (etwa einer Rampe) und der Sanitäranlagen als auch ein Blindenleitsystem oder eine barrierefreie Vereinshomepage (etwa leichte Sprache, Audio-Vorlesefunktion) hergestellt und finanziell gefördert werden. Jeder Verein ist dazu aufgerufen, Angebote zur Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen und Altersklassen zu schaffen um zum Beispiel auch passiv fördernde Mitglieder entsprechend im Vereinsleben zu integrieren und neben baulichen Maßnahmen auch passende Angebote zu schaffen. Wichtiger Grundsatz ist dabei, dass frühzeitig die Betroffenen Personen, die Zielgruppe beteiligt wird und deren Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dies kann zum Beispiel über eine Mitgliederbefragung, Projektvorstellung im Internet und auf der Jahreshauptversammlung als auch bei einem hierzu einberufenen Info-Termin erfolgen.
Dies ist auch Grundsatz der Aktion Mensch (externer Link). Die Organisation ist ein wichtiger finanzieller Co-Förderer, der grundsätzlich bei der Finanzierung solcher Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne über geeignete Maßnahmen, deren Umsetzung und finanzielle Förderungsmöglichkeiten.

 

Beratung und Kontakt

  • Herr Christopher Springer, Tel. 0511-168-36201 (Stadtbezirke 3, 4, 5, 6)
  • Herr Florian Schuster, Tel. 0511-168-31690 (Stadtbezirke 1, 2, 7, 8, 9)
  • Herr Florian Cassube, Tel. 0511-168-34171 (Stadtbezirke 10, 11, 12, 13)

E-Mail: sportfoerderung@hannover-stadt.de 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Menschen. Bitte stellen Sie ihr Projekt im Verein zum Beispiel bei einer Jahreshauptversammlung vor und geben Sie Ihren Vereinsmitgliedern und sonstigen betroffenen Personen, etwa bei einem Infoabend, die Möglichkeit, Anregungen und Verbesserungsvorschläge in das Vorhaben einfließen zu lassen. Damit ist ein wesentlicher Grundstein diverser Zuwendungsgeber für eine finanzielle Förderung für eine erfolgreiche Umsetzung gelegt.

Weitere gute Hinweise zu dem Thema finden Sie unter anderem auf der Internetseite von "Aktion Mensch" (externer Link).