Aufgaben, Termine, Sitzungen

Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Der Stadtbezirksrat tagt öffentlich und hat bei jeder Sitzung eine Einwohner*innen-Fragestunde auf der Tagesordnung. Besucher*innen werden gebeten, die Hinweise der Mitarbeiter*innen beim Zugang der Räume zu beachten.

Bezirksratsmitglieder Buchholz-Kleefeld luden zum ersten Empfang ein

Seit der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung zum 1. November 1981 ist das Stadtgebiet von Hannover in 13 Stadtbezirke eingeteilt. Stadtbezirksräte, deren Mitglieder bei den Kommunalwahlen von den Bürger*innen gewählt werden, entscheiden seitdem über Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen und deren Bedeutung nicht über den Bezirk hinausgeht.

Zu solchen Themen aus den Stadtteilen, über die wegen der übergeordneten Bedeutung Gremien des zentralen Rates zu entscheiden haben, wird der Bezirksrat angehört. Seit dem 1. November 2011 gilt als Gesetzesgrundlage das Niedersächsiche Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld besteht aus 21 Mitgliedern. Die Bezirksbürgermeisterin Belgin Zaman bzw. ihr Stellvertreter Horst Ahrens leitet die Sitzung.

Die Zusammensetzung und die Mitglieder des neuen Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld finden Sie hier:

Stadtbezirk 4: Buchholz-Kleefeld

Stadtteile Groß-Buchholz, Heideviertel und Kleefeld

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Der Stadtbezirksrat wird sich am 18. November neu konstituieren. Das Gremium tagt öffentlich und hat bei jeder Sitzung eine Einwohner*innen-Fragestunde auf der Tagesordnung. Hier können sich Bewohner*innen mit ihren Anliegen und Fragen zu Themen aus den Stadtteilen an den Bezirksrat wenden.

Aktuelle Bezirksratssitzung

Vollständige Tagesordnung, sowie alle Beratungsunterlagen

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Auslobung

Bürgerpreis Buchholz-Kleefeld 2024

Der Bezirksrat Buchholz-Kleefeld lobt jährlich einen "Bürgerpreis für besondere ehrenamtliche Leistungen" aus. Dafür werden Vorschläge zur Vergabe bis End...

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Sitzungen des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld ab 2003

Sitzungen, Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Protokolle

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Die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte