Wenn du mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren zusammenlebst, erhöht sich der Bedarf um den Kinderbetreuungszuschlag. Den Zuschlag kann nur an einen Elternteil gezahlt werden, wenn ihr also beide in einer förderungsfähigen Ausbildung seid, müsst ihr bestimmen, wer den Zuschlag bekommen soll.
Das gilt auch, wenn du zum Zwecke der Ausbildung einen Nebenwohnsitz begründest, an dem sich dein Kind nicht ständig aufhält.
können leider nicht gesondert berücksichtigt werden.
Bei der BAföG-Berechnung werden Pauschalsätze für die Unterkunftskosten zu Grunde gelegt. Die Sätze gelten auch für Auslandsaufenthalte. Leider können die tatsächlichen Miet- und Energiekosten nicht berücksichtigt werden, individuelle Anpassungen sind nicht möglich.
Für den Besuch von Fachschulen, die auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbauen und eine vertiefte berufliche Fachbildung vermitteln, kommt alternativ zum BAföG eine Förderung nach dem AFBG in Betracht.
Das sind z.B. die Fachschulen für Techniker*innen oder Erzieher*innen.
Informationen zu den Voraussetzungen und Konditionen gibt die N-Bank
Die Kosten für Bücher und andere notwendige Materialien, Ausflüge und Klassenfahrten können leider nicht gesondert berücksichtigt werden. Hier können eventuell andere Träger wie das Team von Bildungs- und Teilhableistungen, das JobCenter oder die Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen.