Sozialpädiatrie und Jugendmedizin
Schuleingangsuntersuchung
Für einen guten Start in die Schule
Ist ein Kind zur Schule angemeldet, wird es zur schulärztlichen Untersuchung in eine der Dienststellen der Region Hannover eingeladen. Das sind jährlich ca. 12.000 Kinder. Die genaue Adresse und weitere Hinweise werden in dem Einladungsschreiben mitgeteilt. Der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich nach dem Alter des Kindes. Die Untersuchung und Beratung orientiert sich an den Anforderungen der Schule. Es wird untersucht, ob das Kind diese Anforderungen ohne große Mühe meistern kann. Dazu wird Beweglichkeit, Sprache, Hör- und Sehvermögen, die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit des Kindes getestet.
Die Rechtsgrundlagen für die Schuleingangsuntersuchung sowie die Datenspeicherung und -verarbeitung sind das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), das Niedersächsische Schulgesetzt (NSchG), das Infektionsschutzgesetz sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchungen und Hinweise zur DSGVO
- Gesetzliche Grundlagen der schulärztlichen Untersuchungen (z.B. der 4. Klasse-Untersuchungen) und Hinweise zur DSGVO
- Gesetzliche Grundlagen der Sprachförderuntersuchungen und Hinweise zur DSGVO
Schuleingangsuntersuchung
30169 Hannover
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