Für einen gesunden Genuss

Trichinenuntersuchung

Fleisch, das zum Essen bestimmt ist, muss auf Trichinen (Fadenwürmer oder ihre Larven) untersucht werden. Dies ist in Deutschland Pflicht. 

Schweine werden seit etwa 9.000 Jahren zur Fleischerzeugung gehalten und zählen damit zu den Tieren, die am längsten als Haus- und Nutztier mit dem Menschen zusammenleben.

Menschen, die Fleisch gegessen haben, in dem sich Trichinen befanden, können davon Schwindel, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall bekommen. Wenn sich die Larven der Trichinen im Körper verbreiten, kann es zu Schwäche, Fieber und Ödemen im Gesichtsbereich kommen. Deshalb wird Fleisch bevor es zum Essen freigeben wird auf Trichinien untersucht.

Bei einer Trichinenuntersuchung sind die folgenden Punkte zu beachten:

Probenahme:

Die Annahme von Proben zur Trichinenuntersuchung erfolgt nur über die Region Hannover:

 

Neben dieser zentralen Abgabestellebeim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen stehen noch folgende vier Annahmestellen für Trichinenproben zur Verfügung:

  1. Kerstin Schulz, Bokeloher Str. 1, 31515 Wunstorf/Mesmerode, Tel.:05031/3344
  2. Dr. Hanno Janssen, Heinrich-Göbel-Str. 1, 30974 Wennigsen, Tel.:05103/8615
  3. Dr. Petra Peters, Garvesser Ring 70, 31275 Lehrte/Steinwedel, Tel.:0151/14964659
  4. Dr. Heinrich Wittmund, Höltystr. 36, 31535 Neustadt/Mariensee, Tel.:05034/870410

Die Proben können bei den Tierärzten unter 1. bis 3. nach vorheriger telefonischer Absprache und bei Herrn Dr. Wittmund in dessen werktäglichen Sprechstunden von 8.30-11.00 und 16.30-18.00 Uhr abgegeben werden.

Die Proben werden von den Annahmestellen jeweils montags ab ca. 11.00 Uhr durch einen Kurier abgeholt und direkt zur Untersuchung gebracht. Fällt der Montag auf einen Feiertag, erfolgt die Abholung durch den Kurierdienst und die Untersuchung am darauf folgenden Werktag. Kann mit der Untersuchung nicht bis zur Abholung durch den Kurier gewartet werden, müssen die Proben selbst zur Annahmestelle nach Hannover gebracht werden..

Wir bitten um Verständnis, dass keine Proben von Jägern außerhalb der Region Hannover, bzw. außerhalb von der Region Hannover erlegtem Wild angenommen werden können.