Dreijährige Kulturförderung aus Regionsmitteln
8. Theaterpädagogik
Was wird gefördert?
Theaterpädagogische Angebote können für den dreijährigen Zeitraum 2027-2029 bis zu einer Fördersumme von 30.000 € pro Jahr gefördert werden.
Förderfähig sind:
- die Durchführung von theaterpädagogischen Vermittlungsangeboten professioneller Anbieter*innen
- die Durchführung von theaterpädagogischen Vorhaben, an denen die Zielgruppe aktiv beteiligt ist und die mindestens zweimal pro Jahr wiederholt werden
- die Durchführung von theaterpädagogischen Vorhaben, die über mehrere Monate partizipativ eine Abschlusspräsentation entwickeln
- die Durchführung von theaterpädagogischen Vorhaben im schulischen Ganztagsbereich und schulischen Projekten außerhalb des regulären Unterrichts
- Kooperationen zwischen professionellen Anbieter*innen theaterpädagogischer Leistungen mit weiteren Akteur*innen in den Bereichen Darstellender Kunst und Kultureinrichtungen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, gGmbH, gUG, privatrechtliche Stiftungen), Personengesellschaften (zum Beispiel GbR) und GmbHs, sofern sie ebenfalls zum Wohl der Allgemeinheit theaterpädagogische Leistungen anbieten, ohne dabei als gemeinnützig anerkannt zu sein.
Zudem sind Fördervereine von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie von Förderschulen mit Sitz in der Region Hannover antragsberechtigt, vorausgesetzt das Vorhaben findet außerhalb des regulären Schulunterrichts statt.
Wie und bis wann kann der Antrag eingereicht werden?
Anträge sind beim Team Kulturförderung/Archiv der Region Hannover postalisch bis zum 30. August 2026 zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem bereitgestellten Antragsformular.
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?
Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden voraussichtlich Mitte Oktober 2026 bekannt gegeben.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie „Förderung der Theaterpädagogik 2027-2029“ und in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P).
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