Kulturförderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen
Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Was wird gefördert?
Es können Fördermittel zwischen 1.000 und 25.000 EUR bei der Region Hannover beantragt werden.
Die Förderung beträgt i. d. R. maximal bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gefördert werden:
- Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen
- Digitale Infrastruktur
- Veranstaltungstechnik
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
- Energetische Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energiebilanz
Nicht gefördert werden:
- Personalkosten
- laufende Sachkosten
- der Erwerb von Immobilien, Grundstücken und Objekten (z. B. Kunst- oder andere Sammlungsobjekte)
- bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum des Landes und des Bundes
- bauliche Maßnahmen an/in Gebäuden im Eigentum einer Kommune, sofern diese durch den Miet- bzw. Überlassungsvertrag abgedeckt sind (für kleine bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau neuer Veranstaltungstechnik, dem Aufbau digitaler Infrastruktur oder anderer grundsätzlich förderfähiger Maßnahmen kann eine Förderfähigkeit in Einzelfällen ausgesprochen werden)
- „Kleinstanschaffungen“, die die Kultureinrichtung aus eigenen Mitteln problemlos selber ankaufen kann sowie Investitionen, die die vorgeschriebene Zweckbindungsfrist (fünf Jahre nach Ende des Bewilligungszeitraum) nicht erfüllen können
Wer ist antragsberechtigt?
Kultureinrichtungen in der Rechtsform einer rechtsfähigen juristischen Person des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragene Vereine, GmbH, rechtsfähige Stiftungen des privaten Rechts) sowie GbR sind antragsberechtigt. Natürlichen Personen (= Einzelpersonen) sind nur in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt. Die antragstellenden Einrichtungen müssen Ihren Sitz in Niedersachsen/Region Hannover haben. Sie müssen überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Die Kultureinrichtungen dürfen i. d. R. über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. (Die Anzahl kann sich auch durch die Summe der Stundenanteile mehrerer Teilzeitstellen zusammensetzen.)
Wie kann der Antrag eingereicht werden?
Anträge auf Investitionsförderung können in ausgedruckter und unterschriebener Form bei der Region Hannover eingereicht (Antragsformular und beizufügende Anlagen). Alternativ können Anträge (im Falle von Förderungen aus Landesmitteln) auch elektronisch übermittelt werden. Hierfür sollten die Antragsunterlagen eingescannt werden und als pdf-Dokument als Anlage einer E-Mail an kulturfoerderung@region-hannover.de versandt werden.
Hinweis: Änderungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Antragstellung werden auf dieser Website veröffentlicht.
Kann ehrenamtliches Engagement geltend gemacht werden?
Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 Euro/Std., max. bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben, als fiktive Ausgabe in die Berechnung einbezogen werden.
(Hinweis: Ehrenamtliches Engagement zählt nicht direkt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, darf jedoch bei der Bemessung der Zuwendung berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen: s. FAQ)
Beispielrechnungen:
Welche Antragsfrist ist zu beachten?
Anträge „Investitionsprogramm“ werden bis auf Weiteres jährlich bis zum 30. Juni angenommen.
Sind persönliche Beratungen vor der Antragstellung möglich?
Persönliche Beratungen (telefonisch oder vor Ort) werden bis zwei Wochen vor Ablauf der Antragsfrist angeboten.
Wann werden die Entscheidungen bekanntgegeben?
Die Ergebnisse des Entscheidungsverfahrens werden i. d. R. Anfang September des Antragsjahres bekannt gegeben. Nähere Informationen erhalten Sie in der Eingangsbestätigung Ihres Antrags.
Weiterführende Informationen finden Sie in der u. s. Richtlinie „Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen“ und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P).
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