Darstellende Kunst Produktionsförderung über Tanzjury / Theaterbeirat
Mit der Produktionsförderung will das Kulturbüro den Tanz- und Theaterstandort Hannover stärken und die Theaterakteur*innen fördern.
Theater an der Glocksee 'Das Phoenix Projekt'
Die Produktionsförderung für Theater und Tanz unterstützt freie professionelle Künstler*innen und Produktionsgemeinschaften bei der Realisierung von Produktionen in Hannover. Gefördert werden Vorhaben, die zur Weiterentwicklung der freien Szene beitragen, künstlerische Profile schärfen und/oder relevant für die Stadtgesellschaft sind. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Theaterbeirat beziehungsweise die Tanzjury auf Grundlage der eingereichten Anträge.
Das Förderprogramm ist eine Anlage der Kulturförderrichtlinie, die bindende Hinweise und Regelungen enthält, die bei der Antragstellung ebenfalls zu beachten sind.
Gefördert werden
- Neuproduktionen, Koproduktionen, Gastspiele, Festivals etc.
Nicht gefördert werden
- Projekte, die keine öffentliche Präsentationsform vorsehen
- Abschlussarbeiten künstlerischer Studiengänge oder sonstige Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung zu realisieren sind
- bestehende Veranstaltungsreihen
Zugangsvoraussetzungen
- Das Projekt muss in dem Jahr, für das beantragt wird, realisiert oder zumindest begonnen werden.
Beispiel: Ein Antrag für ein Theaterprojekt wird zum 01.09. gestellt. Im darauffolgenden Jahr muss das Projekt begonnen werden. - Antragsteller*innen müssen bereits mind. eine professionelle Produktion (unter professionellen Bedingungen) realisiert haben. Abschlussarbeiten künstlerischer Studiengänge zählen ausdrücklich nicht dazu.
- Die Aufführungen müssen – bei Koproduktionen mindestens teilweise – in Hannover stattfinden. Fünf bis zehn Aufführungen sollen in Hannover gezeigt werden. Die Erarbeitung der Produktion in Hannover ist wünschenswert.
- Ein Aufführungsort für das Vorhaben muss gesichert sein:
- durch Absichtserklärung einer Spielstätte (Schreiben des geplanten Spielorts, dass das Vorhaben dort gewünscht ist und unterstützt wird)
- bei Produktionen für den öffentlichen Raum: grundsätzliche Genehmigung nach dem städtischen Online-Antragsverfahren für Veranstaltungen im öffentlichen Raum beim Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover: https://e-government.hannover-stadt.de/evenkoo/)
- Bei der Kalkulation von Honoraren für den Kosten- und Finanzierungsplan sind die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellenden Künste zu berücksichtigen.
- grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung erforderlich (vgl. Kulturförderrichtlinie, 3. Zuwendungsvoraussetzungen 3.3.e)
- Bei einem Absinken des Gesamtvolumens unter 50 Prozent im Laufe der Drittmittelakquise behält sich die Landeshauptstadt Hannover vor, die Bewilligung zu widerrufen, da die Gesamtfinanzierung nicht als gesichert angesehen werden kann (vgl. Kulturförderrichtlinie, 3. Zuwendungsvoraussetzungen 3.3.d).
Antragsunterlagen
- Online-Antrag über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover https://zuwendungen.hannover-stadt.de/
- Registrieren und ausfüllen
- Anlagen runterladen, ausfüllen und im Portal hochladen
- Anlage Projektantrag Kultur und Anlage Darstellende Kunst
- Kosten- und Finanzierungsplan, der die Gesamtfinanzierung des Projekts darstellt
- Spielstättennachweis
- Nachweis der Professionaliät, z. B. über Links zu früheren choereografischen Werken oder Regiearbeiten
- Checkliste Nachhaltigkeit
Förderkriterien
- Künstlerische Qualität und Innovationskraft
- Bedeutung für den Standort Hannover
- Publikumswirksamkeit und Zugänglichkeit
- Nachhaltigkeit und Perspektive
- Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit
Antrag stellen
Sämtliche Antragsunterlagen sind über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover einzureichen.
Frist: 01. September für Produktionsförderung über Theaterbeirat; 01. November für Produktionsförderung über Tanzjury
Förderhöhe: Maximale Antragshöhe (technisch): 30.000 EUR. Aufgrund begrenzter Mittel in der Produktionsförderung werden in der Regel niedrigere Beträge aufgerufen und gefördert.
Verfahren: Ein Fachgremium entscheidet über die Anträge und erarbeitet eine Förderempfehlung, die zuständigen Ratsgremien der Landeshauptstadt Hannover beschließen über die Förderung.
Ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem Kulturbüro ist vor Antragstellung empfohlen.
Grundförderung
Die nächste Antragfrist für Grundförderung ist am 01.09.2027 für die Laufzeit 2029 bis 2032.
Die Grundförderung ist eine vierjährige Projektförderung. Kombination mit einjähriger Produktions- oder Projektförderung ist möglich. Die Förderung richtet sich an professionelle, bereits mehrere Jahre durchgängig geförderte Akteur*innen der Darstellenden Künste. Die Grundförderung kann verschiedene und auch mehrere Ziele verfolgen, zum Beispiel:
- Exzellenzförderung
- Erhöhung der Sichtbarkeit
- neue Vernetzungen und Kooperationen (als Prozessförderung)
Die Grundförderung wird für vier Kalenderjahre in Folge vergeben. Die Bewilligung erfolgt jedoch jahresbezogen. Folgeanträge auf Grundförderung können bereits nach drei Jahren Laufzeit gestellt werden. Ein Anspruch auf Verlängerung der Förderung über vier Jahre hinaus oder eine sich nach vier Jahren anschließende Förderung besteht nicht.
Nicht gefördert werden Projekte, die keine öffentliche Präsentationsform vorsehen.
Zugangsvoraussetzungen
(zeitlich, qualitativ, Vorarbeiten, Öffentlichkeitswirksamkeit, Orte, Aufführungspflicht, Fair Pay…)
- künstlerisches Stammpersonal von qualitativ beachtlichem Rang
- mindestens drei Jahre, die möglichst aufeinander folgen, mit erkennbarem, eigenen Stil und von der Landeshauptstadt Hannover geförderten Produktionen vor der Antragstellung
- Ein erkennbar eigener Stil kann auf verschiedenen Ebenen sichtbar werden:
- auf der Ebene des Inhalts oder Zugangs zu Themen
- auf der Ebene der Formgebung
- auf der Ebene des Prozesses der künstlerischen Erarbeitung
- erkennbare öffentliche, auch überregionale Resonanz (über das Datenblatt Statistische Angaben nachzuweisen
- Weiterführendes inhaltliches und/oder organisatorisch-strukturelles Konzept für die Fortsetzung beziehungsweise Weiterentwicklung der eigenen Arbeit
- Die Grundförderung soll nicht (nur) die bestehende Arbeit besser finanzieren helfen, sondern zusätzliche Entwicklungen (z.B. infrastrukturelle Erweiterung, konzeptionelle Neuerungen, künstlerische Veränderungsprozesse …] ermöglichen
- Das Konzept soll auch Aussagen zu geplanten öffentlichen Veranstaltungen (Produktionen, Präsentationen, Workshops etc.) im Förderzeitraum enthalten. Erwartet werden 5-10 öffentliche Veranstaltungen pro Jahr.
- Die Grundförderung soll einen Beitrag zur Gestaltung der Stadtgesellschaft leisten.
- Grundgeförderte Projekte sollen geeignet sein, Zugänge zu verbessern, Teilhabe zu erweitern und/oder nachhaltig zu wirken.
- Antragsteller*innen müssen nachweislich in Hannover vernetzt sein und dauerhaft oder regelmäßig in Hannover produzieren.
- Inhaltlich und organisatorisch stimmige Vernetzung und Kooperationen werten Projektanträge auf Antragsteller*innen müssen nachweislich in Hannover vernetzt sein und dauerhaft oder regelmäßig in Hannover produzieren.
- ein leistungsfähiges organisatorisches Personal
- Der steigende Verwaltungsaufwand für eine mehrjährige Projektförderung muss nachvollziehbar abgesichert sein.
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen stehen ab 03/2027 zum Download zur Verfügung.
- Online-Antrag über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover https://zuwendungen.hannover-stadt.de/
- Registrieren und ausfüllen!
- Anlagen runterladen, ausfüllen und im Portal hochladen
- Anlage Projektantrag Grundförderung Darstellende Kunst
- Datenblatt statistische Angaben zu Produktionen, Aufführungen, Resonanz (Formular)
- Wirtschaftsplan für das erste Jahr der beantragten Förderung
- Institutionelle Antragsteller (z.B. Verein, gGmbH) müssen ihre wirtschaftliche Situation bei Antragstellung darlegen, zum Beispiel mit dem Wirtschaftsplan oder Jahresabschluss des Vorjahres oder Vorvorjahres
- Bei Erstantragstellung: Pressespiegel
Antrag stellen
Frist: 01. September für eine Grundförderung ab dem übernächsten Jahr, nächste Antragsfrist 01. September 2027
Förderhöhe: Die Grundförderung wird aus demselben Fördermitteltopf wie die Produktionsförderung vergeben. Sie soll nicht mehr als 50 Prozent der jährlich vorhandenen Mittel binden.
Verfahren: Ein Fachgremium entscheidet über die Anträge und erarbeitet eine Förderempfehlung, die zuständigen Ratsgremien der Landeshauptstadt Hannover beschließen über die Förderung.
Downloads (einzeln)
Infoblatt Projektförderung und Produktionsförderung Darstellende Kuenste
Infoblatt Projektförderung und Produktionsförderung Darstellende Kuenste
Dateityp: pdf Größe: 600,65 kB
Call for Proposals Dance 2026
Call for Proposals Dance 2026
for professional dance practitioners.
Dateityp: pdf Größe: 747,64 kB
Ausfüllhilfe Darstellende Kunst_Antragsformular und Anlage
Ausfüllhilfe Darstellende Kunst_Antragsformular und Anlage
Antragstellung Förderung eines Projekts
Dateityp: pdf Größe: 485,55 kB
Ausfüllhilfe Projektantrag Kultur_ZUWENDUNGSPORTAL
Ausfüllhilfe Projektantrag Kultur_ZUWENDUNGSPORTAL
Antragsstellung Schritt-für-Schritt
Dateityp: pdf Größe: 394,94 kB
Kontakt
Veronika Alteruthemeyer-Beck
Landschaftstraße 7, 30159, Hannover
+49 511 168-40267
+49 511 168-45073
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