Kulturförderung aus Regionsmitteln

2. Kulturelle Bildung

  

Die Region Hannover fördert Projekte der Kulturellen Bildung in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Medien, Museum und Musik.

Was wird gefördert? Wer ist antragsberechtigt?

 

Kulturelle Bildungsvorhaben können bis zu einer Fördersumme von 10.000 € unterstützt werden.

 

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (z. B. Kulturvereine, GbR, privatrechtliche Stiftungen) und Kommunen.

 

Förderfähig sind:

 

  • die Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen und Jahresprogrammen der Kulturellen Bildung in vorzugsweise mehreren Terminblöcken, wobei die Zielgruppe aktiv beteiligt sein sollte
  • Kooperationen unterschiedlicher Kulturakteur*innen und Kulturinstitutionen zur Umsetzung gemeinsamer Angebote der Kulturellen Bildung
  • Weiterbildungsangebote von Kulturinstitutionen und Kulturakteur*innen zum Zweck der Professionalisierung von Kulturschaffenden in den Bereichen Organisation, Veranstaltungsplanung, Weiterbildung im Ehrenamt

 

(Weitere Informationen sind der Richtlinie „Kulturelle Bildung“ zu entnehmen.)

 

Hinweise zur Antragstellung:

 

Anträge können sowohl analog (postalisch mit Originalunterschrift) als auch digital gestellt werden.

 

Der Zugang zum Service-Portal für Online-Antragstellungen befindet sich unterhalb dieser Informationsseite (Schaltfläche „Online-Antrag“)

 

Informationen zur Online-Antragstellung:

 

  • Erster Schritt: Registrierung bzw. Anmeldung über „bundID“ (natürliche Personen) oder „Mein Unternehmenskonto“ (juristische Personen)
  • Es besteht die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten der Registrierung: Antragstellende in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (z. B. Vereine, privatrechtlich Stiftungen, GmbH) nutzen bitte eine Registrierung „Mein Unternehmenskonto“ (zum Beispiel über ELSTER Zertifikat)
  • Eine Registrierung über E-Mail-Adresse und Passwort (niedrigstes Sicherheitslevel) ist nur Antragstellenden in der Rechtsform einer natürlichen Person (Einzelperson) vorbehalten, sofern für den spezifische Förderbereich eine Antragsberechtigung vorliegt
  • Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht rechtskräftig
     

 

Antragsschluss

 

31. März für Vorhaben der Kulturellen Bildung, die ab Mai des Antragsjahres beginnen.

Kulturförderung: Antrag auf Förderung der Kulturellen Bildung

Angaben zum Projektträger, zum Vorhaben, zur Förderfähigkeit und zum Kosten- und Finanzierungsplan

Dateityp: pdf Größe: 384,26 kB

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen i. S. des § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen. Die ANBest-P sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, sowe...

Dateityp: pdf Größe: 109,12 kB

Kulturförderung: Verwendungsnachweis (Kulturelle Bildung)

über Mittel aus der Kulturförderung der Region Hannover

Dateityp: pdf Größe: 912,67 kB

Kulturförderung: Belegliste zur Vorhabenrechnung

für den Nachweis der Ausgaben

Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet Größe: 21,76 kB

Kulturförderung: Mittel abrufen

Mittelabruf aus der Kulturförderung der Region Hannover ohne Vorlage von Belegen

Dateityp: pdf Größe: 79,65 kB

Kulturförderung: Änderungsantrag

Projektbezogen Änderung beantragen im Rahmen der Kulturförderung der Region Hannover.

Dateityp: pdf Größe: 651,37 kB

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