Kulturförderung aus Regionsmitteln
2. Kulturelle Bildung
Was wird gefördert? Wer ist antragsberechtigt?
Kulturelle Bildungsvorhaben können bis zu einer Fördersumme von 10.000 € unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (z. B. Kulturvereine, GbR, privatrechtliche Stiftungen) und Kommunen.
Förderfähig sind:
- die Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen und Jahresprogrammen der Kulturellen Bildung in vorzugsweise mehreren Terminblöcken, wobei die Zielgruppe aktiv beteiligt sein sollte
- Kooperationen unterschiedlicher Kulturakteur*innen und Kulturinstitutionen zur Umsetzung gemeinsamer Angebote der Kulturellen Bildung
- Weiterbildungsangebote von Kulturinstitutionen und Kulturakteur*innen zum Zweck der Professionalisierung von Kulturschaffenden in den Bereichen Organisation, Veranstaltungsplanung, Weiterbildung im Ehrenamt
(Weitere Informationen sind der Richtlinie „Kulturelle Bildung“ zu entnehmen.)
Hinweise zur Antragstellung:
Anträge können sowohl analog (postalisch mit Originalunterschrift) als auch digital gestellt werden.
Der Zugang zum Service-Portal für Online-Antragstellungen befindet sich unterhalb dieser Informationsseite (Schaltfläche „Online-Antrag“)
Informationen zur Online-Antragstellung:
- Erster Schritt: Registrierung bzw. Anmeldung über „bundID“ (natürliche Personen) oder „Mein Unternehmenskonto“ (juristische Personen)
- Es besteht die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten der Registrierung: Antragstellende in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (z. B. Vereine, privatrechtlich Stiftungen, GmbH) nutzen bitte eine Registrierung „Mein Unternehmenskonto“ (zum Beispiel über ELSTER Zertifikat)
- Eine Registrierung über E-Mail-Adresse und Passwort (niedrigstes Sicherheitslevel) ist nur Antragstellenden in der Rechtsform einer natürlichen Person (Einzelperson) vorbehalten, sofern für den spezifische Förderbereich eine Antragsberechtigung vorliegt
- Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht rechtskräftig
Antragsschluss
31. März für Vorhaben der Kulturellen Bildung, die ab Mai des Antragsjahres beginnen.
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