Unterschiedliche Tarifzonen

Parkscheinautomaten

Hinweise zur Bedienung und zur Parkzeit

Parkscheinautomat

In der Innenstadt von Hannover sowie in den Randbezirken ist das Parken an Parkscheinautomaten in verschiedene Tarifzonen gegliedert.

Tarifzonen

In der Innenstadt (Tarifzone 1) gilt eine Bedienpflicht von montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr. Die Mindestgebühr sowie der fällige Betrag für eine halbe Stunde beträgt 1,30 Euro. Hier darf maximal 2,5 Stunden geparkt werden.

Restparkzeit: Mit einem Parkticket aus der Tarifzone 1 kann man überall an parkticketpflichtigen Plätzen für die verbleibende Zeit weiter parken.

In dem Gebiet Steintor gilt die gebührenpflichtige Zeit von 9 bis 24 Uhr.

Für den Besucherparkplatz Herrenhäuser Gärten (am Georgengarten/Großen Garten) gilt: je angefangene vier Stunden 3 Euro, maximal 12 Euro pro Tag. Reisebusse parken gebührenfrei. Bei Sonderveranstaltungen können andere Preise gelten. Die Parkplätze West, die sich an der Straße "Am Großen Garten" entlang ziehen, liegen außerhalb der Umweltzone und sind ebenfalls entgeltpflichtig. Bei Großveranstaltungen werden im direkten Einzugsbereich der Herrenhäuser Gärten weitere Flächen als gebührenpflichtige Parkplätze für PKW ausgewiesen.

In der Tarifzone 2 der Außenbezirke beträgt die Mindestgebühr sowie die Gebühr für eine halbe Stunde 1 Euro.

Im Bereich des Landesmuseums Hannover in der Willy-Brandt-Allee ist die Höchstparkdauer von 2,5 Stunden auf 4 Stunden gesetzt worden.

In der Tarifzone 3 der Außenbezirke beträgt die Mindestgebühr sowie die Gebühr für eine halbe Stunde 0,50 Euro.

Die Bedienpflicht für die Außenbezirke gilt von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag von 9 bis13 Uhr. Es gilt eine Maximalparkdauer von 2,5 Stunden.

Restparkzeit: Mit einem Parkticket der Tarifzone 2 und 3 kann man für die verbleibende Zeit in der jeweils gleichen Tarifzone sowie der niedriger wertigen parken.

Hinweise zur Bedienung:

  • Zur Entrichtung der Parkgebühr bestehen die Möglichkeiten der Zahlung per Geldkarte oder Münzen ab 5 Cent.
  • Die Mindestparkzeit beträgt eine halbe Stunde, für die der volle Betrag immer gezahlt werden muss.
  • Seit der Umstellung der Parkscheinautomaten gibt es bei Barzahlung keine Taktung mehr – es wird die Parkzeit ausgewiesen, für die bezahlt wurde. Bei Bezahlung per Geldkarte kann die Parkzeit per Knopfdruck in Schritten von 0,50 Euro in Tarifzone 1, 0,25 Euro in Tarifzone 2 und 0,10 Euro in Tarifzone 3 gewählt werden.
  • Wenn ein Betrag entrichtet wird, der die vorgeschriebene Gebührenzeit überschreitet, wird ein Parkschein gedruckt, auf dem der Restbetrag als Parkzeit mit dem Datum des folgenden, gebührenpflichtigen Tages erscheint.
  • Der Parkscheinautomat wechselt nicht. Wenn der Höchstbetrag am Automaten überschritten wird, wirft der Automat das Geld wieder aus.
  • Es ist auch möglich, die Parkgebühr mittels eines bei einem zuständigen Betreiber angemeldeten Mobiltelefons zu entrichten.
  • Wir weisen noch einmal darauf hin, dass bei Störungen der Automaten (Parkschein wird nicht gedruckt, Geldkarte funktioniert nicht) die Auslage einer Parkscheibe zwingend erforderlich ist.
  • Diejenigen, die vorzugsweise mit ihrer Geldkarte die Automaten bedienen, können aufatmen. Es ist nicht möglich, dass die Karte dauerhaft eingezogen wird!

Lediglich bei beschädigten Karten oder Automaten könnten Schwierigkeiten entstehen, so dass dann ein Mitarbeiter vor Ort den Mangel beheben müsste.

Störungen an den Automaten können unter der Telefonnummer 0160 / 97 84 69 41 gemeldet werden. Für Fragen zu den Parkscheinautomaten steht der Bürgerservice des Fachbereichs Tiefbau unter unten stehender E-Mail-Adresse und der Telefonnummer 0511 / 168-41122 während der Dienstzeit zur Verfügung.

Für etwaig aufgetretene Störungen möchten wir um Entschuldigung bitten und bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die diese kurzfristig an uns weitergegeben haben.

Parkgebühren mit dem Handy bezahlen

Bezahlen Sie Ihre Parkgebühren per App, SMS oder Anruf. Weitere Informationen unter www.smartparking.de.

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Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge

Elektroautos parken gebührenfrei

Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen können bis zum 31.12.2026 gebührenfrei auf öffentlichen Stellplätzen parken. Zum Nachweis muss die Parkscheibe benutzt werden.

Die Höchstparkdauer gilt aber auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Für alle anderen Parkenden gilt: Bitte Parkschein ziehen! Die ehemalige "Brötchentaste" für 10 Minuten Parkzeit ist abgeschafft.