Kommunalwahlen
Briefwahl
Wie werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt?
Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag von den Briefwahlstellen der Städte und Gemeinden in der Region Hannover. Der Antrag ist bei derjenigen Stadt oder Gemeinde zu stellen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben und muss dort grundsätzlich spätestens am 11. September 2026 um 13 Uhr (im Falle einer Stichwahl bis spätestens 25. September 2026 um 13 Uhr) vorliegen.
Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Hannover können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:
- per Online-Wahlscheinantrag – dieser wird ab dem 4. August 2026 freigeschaltet – die URL wird an dieser Stelle veröffentlicht
- mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten in der Regel bis 23. August 2026)
- per E-Mail an: briefwahl@hannover-stadt.de
- mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag
per Post an:
Landeshauptstadt Hannover - Wahlamt,
30114 Hannover - per Fax an: 0511 / 168 – 41111
- persönlich vom 24. August bis 11. September 2026 (im Falle einer Stichwahl vom 15. September bis 25. September 2026) in einer der unten genannten Briefwahlstellen
Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist nicht möglich.
Falls Sie Ihren Briefwahlantrag per E-Mail oder postalisch stellen, beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
- Familiennamen,
- (alle) Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
- ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen
- Kommentar
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie für Haupt- und eine etwaige Stichwahl (auch mit jeweils unterschiedlichen Zustelladressen), beziehungsweise ausschließlich für die Haupt- oder Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragen. Die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl werden voraussichtlich ab 18. August 2026 versendet, die Unterlagen im Falle einer Stichwahl ab dem 15. September 2026.
Wahlberechtigte der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover:
Sie können mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungen in der Regel bis 23. August 2026) einen Antrag auf Briefwahl stellen. Für die übrigen Möglichkeiten zur Antragstellung informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung.
Öffnungszeiten der Briefwahlstellen in der Landeshauptstadt Hannover
Briefwahlstellen
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen persönlich in einer der Briefwahlstellen abholen, haben Sie die Möglichkeit, dort auch direkt vor Ort zu wählen.
Neues Rathaus, Platz der Menschenrechte 1 (Bürgersaal im Erdgeschoss)
vom 24. August bis 11. September 2026 (im Falle einer Stichwahl vom 15. September bis 25. September 2026)
- montags, dienstags, donnerstags und freitags: 8 bis 18 Uhr
- mittwochs: 8 bis 15 Uhr
- abweichende Öffnungszeiten: 11. September (Freitag) sowie gegebenenfalls 25. September 2026 (Freitag): 8 bis 13 Uhr
Briefwahlstelle PodbiPark, Lister Str. 8
vom 24. August bis 11. September 2026 (im Falle einer Stichwahl vom 16. September bis 25. September 2026)
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr
- abweichende Öffnungszeiten:
11. September (Freitag) sowie gegebenenfalls 25. September 2026 (Freitag): 8 bis 13 Uhr
Briefwahlstelle Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1
vom 24. August bis 11. September 2026 (im Falle einer Stichwahl vom 16. September bis 25. September 2026)
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr
- abweichende Öffnungszeiten:
11. September (Freitag) sowie gegebenenfalls 25. September 2026 (Freitag): 8 bis 13 Uhr
Das Ende der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen in den oben genannten Briefwahlstellen ist am 11. September 2026 (im Falle einer Stichwahl am 25. September 2026) um 13 Uhr.
Aufgrund der Postlaufzeiten wird für die Hauptwahl ab dem 8. bzw. für die Stichwahl ab dem 23. September dringend eine persönliche Beantragung und Abholung der Unterlagen empfohlen, da eine rechtzeitige Zustellung ab diesem Datum nicht mehr gesichert ist.
Weitere Informationen zur Briefwahl
Infotelefon
Bei allgemeinen oder rechtlichen Fragen zur Briefwahl in der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie ab dem 5. August 2026 telefonisch Auskunft unter 0511 / 168 - 41101.
Falls Sie in einer der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Region Hannover wahlberechtigt sind, so kontaktieren Sie bitte Ihre jeweilige Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.
Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie innerhalb der Landeshauptstadt Hannover wahlberechtigt sind und Ihre Wahlunterlagen zwischen dem 24. August und 11. September 2026 (13:00 Uhr) persönlich in einer der Briefwahlstellen abholen, haben Sie die Möglichkeit, dort auch direkt vor Ort zu wählen. Im Falle einer Stichwahl öffnet die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus wieder ab dem 15. September sowie die Briefwahlstellen PodbiPark und Lindener Rathaus ab dem 16. September 2026. Alle Briefwahlstellen schließen am 25. September 2026 (13 Uhr).
Die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl werden voraussichtlich ab 18. August 2026 versendet, die Unterlagen im Falle einer Stichwahl ab dem 15. September 2026. Aufgrund der Postlaufzeiten wird ab 8. beziehungsweise 23. September dringend eine persönliche Beantragung und Abholung der Unterlagen empfohlen, da eine rechtzeitige Zustellung ab diesem Datum nicht mehr gesichert ist.
Auch die 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover bieten im Zeitraum vom 24. August bis 11. September 2026 (13 Uhr) die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort an. Die entsprechenden Informationen zur Öffnung der Briefwahlstellen finden Sie auf der Homepage Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür bitte den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), dürfen Sie für bis zu insgesamt vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen, sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Stimmabgabe
Der Wahlbrief für die Hauptwahl muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr, im Falle einer Stichwahl am 27. September 2026 um 18 Uhr, bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, achten Sie bitte auf ausreichende Frankierung und die deutlich längeren Postlaufzeiten.
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