Feuerwehr Hannover

Neuregelungen bei der Kampfmittelbeseitigung

Die Landeshauptstadt Hannover plant, künftig wieder präventiv nach Bomben (sog. Blindgängern) zu suchen, die im Zweiten Weltkrieg über der Stadt abgeworfen wurden und nicht detonierten. Zudem muss die Kostenverteilung für die Kampfmittelbeseitigung anders geregelt werden. Eine entsprechende Drucksache wurde am 15. März 2017 in die Ratsgremien eingebracht. Der zuständige Fachausschuss votierte einstimmig für die Vorschläge.

In den vergangenen Jahren konnten aufgrund gezielter Sondierungen immer wieder geplante Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durchgeführt werden – so zum Beispiel im August 2016 an der A2

Anfang 2012 wurde vom Land Niedersachsen das Landesräumprogramm eingestellt, in dessen Rahmen die systematische Suche nach Blindgängern durchgeführt wurde. Seitdem wird auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover nicht mehr präventiv nach Kampfmitteln gesucht, die Maßnahmen beschränken sich daher auf Sondierungen im Vorfeld von Bauvorhaben und auf Spontanfunde.

Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund des unkalkulierbaren Risikos für die Bevölkerung die systematische, flächendeckende Suche nach Kampfmitteln unerlässlich. Ziel ist es, die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und pro Jahr bis zu vier geplante Kampfmittelbeseitigungen, verteilt auf das Stadtgebiet, durchzuführen – hinzu kommen eventuelle Spontanfunde.

Neuregelung bei der Kostenverteilung

Bislang hat die Landeshauptstadt Hannover sämtliche Kosten für die Sondierung konkreter Blindgängerverdachtspunkte und die darauf folgenden möglichen Bergungen übernommen. Dazu zählen u.a. die Kosten für die Evakuierung, die Wiederherstellung des Grundstücks sowie für (Gebäude-)Schäden, die durch eine eventuell notwendige Sprengung des Blindgängers auftreten können. Aufgrund geänderter Landesgesetze in Niedersachsen muss dies künftig anders geregelt werden: Demnach müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke selbst für die Kosten der Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme aufkommen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Stadt Hannover bereits entsprechend aufgefordert, die bisherigen Regelungen anzupassen.

Die Stadtverwaltung spricht sich nun für eine sozialverträgliche, bürgernahe Verfahrensweise aus, um unzumutbare finanzielle Belastungen der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auszuschließen. Zu diesem Zweck soll eine Härtefallgrenze eingeführt werden, die sich am Erbschaftssteuerrecht orientiert. Eigentümerinnen und Eigentümer würden dann von den Kosten freigestellt, sofern das betroffene Grundstück den wesentlichen Teil ihres Vermögens ausmacht oder sie über ein weiteres Vermöge von maximal 500.000€ verfügen.

Die vollständige Drucksache ist im Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt abrufbar: DS 0452/2017.

Hintergrund

Die Landeshauptstadt Hannover war während des Zweiten Weltkrieges ein bevorzugtes Angriffsziel. Mehr als 23.000 Tonnen Bomben bei ca. 129 Angriffen wurden über Hannover abgeworfen. Nicht alle Kampfmittel (empirisch ca. 10 %) sind explodiert und stellen eine mögliche Gefahr dar. Bisherige Kampfmittelfunde haben deutlich aufgezeigt, dass die Sprengmittel ihre Brisanz nicht eingebüßt haben. Mit zunehmendem Alter können Selbstdetonationen nicht ausgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass noch mehrere Hunderte von Verdachtspunkten über das gesamte Stadtgebiet von Hannover verteilt sind.