Feuerwehr Hannover

Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die meisten Unfälle und Sachschäden zu Silvester entstehen beim Umgang mit Feuerwerksartikeln. Die Feuerwehr Hannover möchte deshalb an dieser Stelle nicht nur Ratschläge für den Umgang mit Feuerwerkskörpern geben, sondern auch Maßnahmen aufzeigen, die im Vorfeld getroffen werden sollten, damit die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht durch Schäden, die durch Leichtsinn und Unkenntnis entstehen, getrübt wird.

Symbolbild Feuerwehr Hannover

Der zurückliegende Jahreswechsel 2015/2016 bescherte der Feuerwehr Hannover zwischen 18:00 Uhr am Silvestertag und 06:00 Uhr am Neujahrsmorgen 65 Brandeinsätze. Der Rettungsdienst in der Landeshauptstadt war mit 210 Notfalleinsätzen weit mehr gefordert. Bei den Brandeinsätzen handelte es sich im Wesentlichen um Papierkorb- und Containerbrände, Brände auf Balkonen sowie brennende Hecken und Buschwerk, die durch Feuerwerkskörper entzündet worden waren. Auch etliche automatische Brandmeldeanlagen lösten durch den Rauch der Böller oder Raketen aus. Die Besatzungen der Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge hatten in der Mehrzahl der Einsätze mit Alkoholvergiftungen, mit Verletzungen nach Stürzen oder Auseinandersetzungen von Personen sowie durch  Feuerwerkskörper zu kämpfen. Insgesamt waren Feuerwehr und Rettungsdienst durch insgesamt rund 300 Einsätze gefordert. Größere Brände blieben glücklicherweise aus.

Tipps für die Vorbereitungen zum Jahreswechsel

  • Alle Fenster schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen; auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon denken; Mülltonnen schließen.
  • An die Haustiere denken; schreckhafte Tiere nicht allein lassen; für „Schalldämpfung“ sorgen (Türen und Jalousien schließen).
  • Auf Kerzen und offenes Feuer im Haus achten, wenn das Haus verlassen wird.
  • Für Löschmöglichkeiten sorgen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser bereitstellen).
  • Auf die richtige Kleidung achten; nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
  • Nur in nüchternem Zustand die Feuerwerkskörper zünden.

Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann ein nicht zu unterschätzendes Risiko entstehen. Dabei sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden:

  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur an Sylvester und Neujahr abgebrannt werden.
  • Niemals selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwenden.
  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper benutzen. Vorsicht vor Produkten, auf
    denen keine BAM-Nummer und/oder ein CE‐Kennzeichen mit der Einteilung der Kategorie aufgedruckt sind.
  • Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie benötigt werden und den Vorrat an einer sicheren Stelle deponieren.
  • Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen.
  • Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung
    beachten.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien zünden.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
  • Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt ausreichenden
    Sicherheitsabstand einhalten.
  • Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
  • Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort nachkontrollieren, sondern im sicheren Abstand abwarten, mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
  • Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund
    aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen,
    Häuser, Nebengebäuden niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse gefangen werden können.
  • Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
  • Kindern keine Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 in die Hand geben.

Hinweis zu Himmelslaternen

In Niedersachsen ist die Verwendung von unbemannten Heißluftballonen (Himmelslaternen, Skylaternen) zum Aufstieg verboten (Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballon vom 10.02.2014).

Maßnahmen im Brandfall bzw. Unfall

  • Alarmieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Notruf 112.
  • Leiten Sie „Erste Hilfe“ Maßnahmen ein.

Im Übrigen: Etwas mehr Zurückhaltung und Beobachtung der Umgebung beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern dient der Sicherheit und der Umwelt.