Jagd
Jagdpacht
Beispiel für einen Pachtvertrag und das notwendige Formular für die Anzeige des Jagdpachtvertrags nach § 20 Nieders. Jagdgesetz
Die Ausübung des Jagdrechtes wird in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag an einen oder mehrere Jäger verpachtet.
Dieser Jagdpachtvertrag ist nach § 20 Nieders. Jagdgesetz von der Jagdpächterin oder dem Jagdpächter anzuzeigen. Hierzu ist anzugeben, auf welchen anderen Flächen sie oder er zusätzlich zur Jagd befugt ist. Eine entsprechende Erklärung ist für Jagdpächterinnen und Jagdpächter in der Region Hannover vorbereitet.
Die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen, so dass bei der Jagdausübung in den Jagdrevieren eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist.
Deutsch
English
中文
Danish
Eesti
Español
Suomi
Français
Italiano
日本語
한국
Nederlands
Norge
Polski
Portugues
Русский
Svenska
Türkçe
العربية
Romanesc
български