Junge Menschen mit einer Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind, brauchen oft Unterstützung, um den schulischen Alltag bewältigen zu können. Je nach Bedarf kann diese Unterstützung in Form einer Schulassistenz nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX erfolgen.
Besuchen mehrere Kinder oder Jugendliche mit Unterstützungsbedarf eine Schule oder sogar dieselbe Klasse, kann es vorkommen, dass dort mehrere Schulassistenzen im Einsatz sind. Wenn die Assistenzen von unterschiedlichen Anbietern bereitgestellt werden, erschwert dies, die Ressourcen zu bündeln und Kooperationen zu ermöglichen.
Um die Abläufe zu erleichtern und die Assistenzen möglichst bedarfsgerecht einzusetzen, bietet die Region Hannover das Poolmodell für Schulassistenz an: Die Leistung Schulassistenz wird als Gesamtpool für eine Schule mit jeweils einem kooperierenden Anbieter bereitgestellt. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf werden gemeinsam begleitet, die Assistenzen können flexibel eingesetzt werden, auch Vertretungen lassen sich leichter organisieren.
Vorteile für die Schülerinnen und Schüler:
Im Poolmodell finden die Schülerinnen und Schüler neben der notwendigen Unterstützung vermehrt Freiräume zur Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit und Interaktion in der Klassengemeinschaft. Zudem gibt die personelle Kontinuität Sicherheit und führt zu einer Harmonisierung der Schulabläufe, die sich positiv auf das Lern- und Klassenklima auswirkt. Insgesamt soll für die Schülerinnen und Schüler eine Reduzierung von Stigmatisierung erfolgen, indem nach Möglichkeit starre und sichtbare Zuordnungen von Schulassistenzen aufgebrochen werden. Eine flexible, den Bedarfen der jungen Menschen entsprechende Unterstützung soll in den Schulalltag integriert werden.