Teilhabeservice Region Hannover

Beratung und Antragstellung

Erste Anlaufstelle, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, Beratung und Unterstützung benötigen oder einfach nur eine Frage zur Eingliederungshilfe stellen möchten, ist der Teilhabeservice der Region Hannover.

Den Teilhabeservice der Region Hannover erreichen Sie jederzeit postalisch und per E-Mail sowie zu den Sprechzeiten auch telefonisch.


Antragsverfahren:

Im Rahmen eines so genannten FallEingangsManagements (FEM) findet im Teilhabeservice der Region Hannover eine einleitende Prüfung der Zuständigkeit statt. Zudem werden die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.

Im weiteren Verlauf werden Ihre Antragsunterlagen vollständig an die Multiprofessionelle FallBesprechung (MFB) weitergeben. Die MFB stellt ein Austauschformat dar. An diesem nehmen Fachkräfte der Medizin, Sozialarbeit und Verwaltung teil. Hierbei handelt es sich um einen standardisierten Prozess.

Einen Antrag können Sie grundsätzlich formlos stellen. Noch schneller geht es, wenn Sie einen der folgenden Vordrucke verwenden und bitte immer die Schweigepflichtentbindung B.2 ausgefüllt und unterschrieben einreichen:





 


Haben Sie Fragen zu den Vordrucken oder sind Sie sich unsicher, welcher zutreffend ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

   


Zur abschließenden Prüfung der eingliederungshilferechtlichen Voraussetzungen wird im Anschluss an die MFB im SGB IX ein gesetzlich vorgesehener Gesamt- bzw. Teilhabeplan aufgestellt. Im SGB VIII werden die jugendhilferechtlichen Voraussetzungen im Hilfeplan erfasst.

Der weitere Ablauf – bzw. wie dieser erstellt wird – ist individuell und abhängig vom Ergebnis der MFB.

In jedem Fall ist eine konkrete Ermittlung des personenzentrierten Bedarfes notwendig. Hierfür kann es im Einzelfall vorkommen, dass

a)    weitere Unterlagen benötigt und angefordert werden.
b)    ein persönlicher Termin notwendig ist. 

Sie werden ggf. gesondert kontaktiert. 

Nach Abschluss der Bedarfsermittlung erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid durch die Verwaltung. Von dort wird auch eine mögliche Beteiligung an den Kosten abschließend geklärt. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.