Schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann.
Die Patientenverfügung formuliert den Willen für den Fall einer medizinischen Behandlung. Sie sollte zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfasst werden, weil weder ein/e Betreuer/in noch ein Bevollmächtigter allein Entscheidungen über möglicherweise lebensbedrohende medizinische Maßnahmen oder einen Behandlungsabbruch treffen dürfen.
Die Patientenverfügung dient dazu, Zweifel am mutmaßlichen Willen des Patienten/der Patientin auszuschließen. Deshalb sollte die Erklärung möglichst detailliert und handschriftlich abgefasst sein.
Es ist empfehlenswert, die Ausgestaltung der Patienten-Verfügung möglichst mit einem Arzt/Hausarzt oder einer Ärztin/Hausärztin zu besprechen und unterschreiben zu lassen. Für alle Vorsorgeformen gilt, die festgelegten Regelungen vor Inkrafttreten jährlich zu bestätigen. So ist gewährleistet, dass der aktuelle Wille des Betroffenen dokumentiert ist und nicht auf ein mehrere Jahre altes Schriftstück zurückgegriffen werden muss, welches eventuell eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigt.
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