- Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
- Die Familien zeigen die BuT-Berechtigung, die Sie erhalten, in der Kita oder beim Caterer vor.
- Für die BuT-Berechtigung muss die Familie ihren Bescheid über die Sozialleistung an das Jobcenter oder die Region Hannover schicken.
- Der Gesamtbetrag für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
- Eine vollwertige Mahlzeit umfasst:
- Vorspeise
- Hauptspeise
- Dessert
- Getränk
- Die Caterer oder Kitas rechnen mit der Region Hannover, dem Jobcenter oder der Landeshauptstadt Hannover direkt ab.
- Die Familien sollen nicht selber zahlen!
- Die Anbieter von Mittagsverpflegung sind nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet. Soweit die Familien trotz BuT-Berechtigung bereits gezahlt haben, müssen sie sich bitte an die zuständige Behörde wenden. Dort wird geprüft, ob eine Erstattung der bereits gezahlten Beträge möglich ist.
- Nein.
- Die Kita oder der Caterer erhält ebenfalls keine Informationen. Sie müssen die entsprechenden Zahlungseingänge überwachen.
- Nein.
- Es werden nur die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung der Kita übernommen.
Beispiel für Getränkepauschale
Die Kita erhebt eine Pauschale für die Getränke über den ganzen Kita-Tag hinweg (zum Beispiel Einzahlung in eine Gruppenkasse für einen Wasserspender).
Können diese Aufwendungen über BuT abgerechnet werden?
- Nein.
- Es werden nur die Kosten für die Getränke im Rahmen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung übernommen.
- Die Getränkepauschale ist auch für Getränke am Vormittag und am Nachmittag vorgesehen.
- Zwischen der Schule und der Kita muss eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, dass die schulische Mittagsverpflegung in der Kita stattfindet. Dadurch wird sichergestellt, dass für die Schulkinder nur die Mittagsverpflegung in der Kita über BuT abgerechnet wird.
- Ja, eine Erstattung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Erstattung erfolgen?
- Es muss sich um eine kurzfristige Bedarfslage handeln.
- Dafür muss die Familie nach Erhalt des Leistungsbescheides über Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, SGB XII- oder Asylbewerberleistungen diesen direkt an die zuständige BuT-Stelle schicken.
- Denn die Familie darf nicht selbst dafür verantwortlich sein, dass der Antrag zu spät gestellt wurde und eine BuT-Berechtigung nicht früher ausgestellt werden konnte.
- WICHTIG:
- Deswegen sind die Familien darauf hinzuweisen, dass sie sofort den Grundleistungsbescheid bei der zuständigen BuT-Stelle einreichen.
An wen muss sich die Familie wenden und welche Unterlagen müssen für eine nachträgliche Erstattung der Mittagsverpflegung eingereicht werden?
- Für die bereits selbst getätigte Zahlungen wendet sich die Familie an die zuständige BuT-Stelle.
- Einzureichen sind die Rechnungen und Kontoauszüge. Es muss erkennbar sein, für welche Monate die Rechnung gilt.
- Nein.
- Die Familie muss sich in diesen Fällen an die zuständige BuT-Stelle wenden.
- Nein.
- Die Familie wird darüber informiert, dass die BuT-Berechtigung nachträglich zum Zeitpunkt X die Gültigkeit verliert. Sie ist verpflichtet, den Kitas / Caterern mitzuteilen, dass die BuT-Berechtigung seit Zeitpunkt X nicht mehr gültig war.
- Die Kita / der Caterer muss sich bezüglich der Bezahlung deshalb direkt an die Familie wenden.