BuT-Leitfaden: Fragen & Antworten für Kita-Mitarbeitende

Kosten für Mittagsverpflegung

Wie werden Kosten für Mittagessen bezahlt und was ist beim Antrag auf BuT-Leistungen zu beachten?

Für wen werden die Kosten für Mittagsverpflegung übernommen?

  • Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Welche Unterlagen muss die Familie einreichen?

  • Die Familien zeigen die BuT-Berechtigung, die Sie erhalten, in der Kita oder beim Caterer vor.
  • Für die BuT-Berechtigung muss die Familie ihren Bescheid über die Sozialleistung an das Jobcenter oder die Region Hannover schicken.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Der Gesamtbetrag für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
  • Eine vollwertige Mahlzeit umfasst:
    • Vorspeise
    • Hauptspeise
    • Dessert
    • Getränk 

Wer bekommt das Geld?

  • Die Caterer oder Kitas rechnen mit der Region Hannover, dem Jobcenter oder der Landeshauptstadt Hannover direkt ab.
  • Die Familien sollen nicht selber zahlen!
    • Die Anbieter von Mittagsverpflegung sind nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet. Soweit die Familien trotz BuT-Berechtigung bereits gezahlt haben, müssen sie sich bitte an die zuständige Behörde wenden. Dort wird geprüft, ob eine Erstattung der bereits gezahlten Beträge möglich ist.

Bekommt die Familie eine Information, ob die Mittagsverpflegung bezahlt wurde?

  • Nein.
  • Die Kita oder der Caterer erhält ebenfalls keine Informationen. Sie müssen die entsprechenden Zahlungseingänge überwachen.

Werden die Kosten für das Frühstück oder die Snacks vom Kiosk übernommen?

  • Nein.
  • Es werden nur die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung der Kita übernommen. 

Können Aufwendungen für eine Getränkepauschale über BuT abgerechnet werden?

Beispiel für Getränkepauschale

Die Kita erhebt eine Pauschale für die Getränke über den ganzen Kita-Tag hinweg (zum Beispiel Einzahlung in eine Gruppenkasse für einen Wasserspender).

Können diese Aufwendungen über BuT abgerechnet werden?

  • Nein.
  • Es werden nur die Kosten für die Getränke im Rahmen der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung übernommen.
    • Die Getränkepauschale ist auch für Getränke am Vormittag und am Nachmittag vorgesehen.

Nach der Schule kommen Schulkinder in die Kita / den Hort und nehmen dort an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teil. Was ist hierbei zu beachten?

  • Zwischen der Schule und der Kita muss eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, dass die schulische Mittagsverpflegung in der Kita stattfindet. Dadurch wird sichergestellt, dass für die Schulkinder nur die Mittagsverpflegung in der Kita über BuT abgerechnet wird.

Die Familie musste die Mittagsverpflegung zunächst selbst bezahlen, da der Familie rückwirkend eine Grundleistung bewilligt wurde und deswegen konnte die BuT-Berechtigung erst nachträglich ausgestellt werden. Kann eine nachträgliche Erstattung erfolgen?

  • Ja, eine Erstattung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Erstattung erfolgen?

  • Es muss sich um eine kurzfristige Bedarfslage handeln.
  • Dafür muss die Familie nach Erhalt des Leistungsbescheides über Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, SGB XII- oder Asylbewerberleistungen diesen direkt an die zuständige BuT-Stelle schicken.
  • Denn die Familie darf nicht selbst dafür verantwortlich sein, dass der Antrag zu spät gestellt wurde und eine BuT-Berechtigung nicht früher ausgestellt werden konnte.
  • WICHTIG:
    • Deswegen sind die Familien darauf hinzuweisen, dass sie sofort den Grundleistungsbescheid bei der zuständigen BuT-Stelle einreichen. 

An wen muss sich die Familie wenden und welche Unterlagen müssen für eine nachträgliche Erstattung der Mittagsverpflegung eingereicht werden?

  • Für die bereits selbst getätigte Zahlungen wendet sich die Familie an die zuständige BuT-Stelle. 
  • Einzureichen sind die Rechnungen und Kontoauszüge. Es muss erkennbar sein, für welche Monate die Rechnung gilt.

Sind die Kita und Caterer verpflichtet, das Geld auch bei nachträglicher Vorlage der BuT-Berechtigung der Familie zu erstatten?

  • Nein.
  • Die Familie muss sich in diesen Fällen an die zuständige BuT-Stelle wenden.

Die BuT-Berechtigung wird nachträglich für ungültig erklärt. Das erfolgt beispielsweise, wenn der Wohngeld-Bescheid aufgehoben wurde, da sich das Einkommen erhöht hat. Hat die Kita/ der Caterer Anspruch gegenüber der BuT-Stelle auf Zahlung der Kosten für die Mittagsverpflegung?

  • Nein.
  • Die Familie wird darüber informiert, dass die BuT-Berechtigung nachträglich zum Zeitpunkt X die Gültigkeit verliert. Sie ist verpflichtet, den Kitas / Caterern mitzuteilen, dass die BuT-Berechtigung seit Zeitpunkt X nicht mehr gültig war.
  • Die Kita / der Caterer muss sich bezüglich der Bezahlung deshalb direkt an die Familie wenden. 

Mittagsverpflegung in der Kita als Leistung für Bildung und Teilhabe beantragen / abrechnen


   

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