Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)
Leitfaden für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen & Kindertagesbetreuung
Über den Leitfaden
Ziel der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) ist es, junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagesbetreuung und der Freizeit nutzen können.
Organisation von Ausflügen, Mittagsverpflegung & mehr
Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagesbetreuung stehen täglich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit den Kindern und Eltern im Kontakt und können die Fragen der Familien zum Thema BuT direkt beantworten. Sie sind für die Familien eine große Unterstützung, die BuT-Leistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet der folgende Text den Begriff „Kita“. Damit sind auch Personen in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege gemeint.
Wer bekommt BuT-Leistungen?
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
- Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
- Familien mit geringem Einkommen (sog. Schwellenhaushalte)
Welche Behörde ist für die verschiedenen Bereiche im Bereich BuT zuständig?
Region Hannover:
- Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung).
- Für Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen mit Ausnahme der Personen, die Ihren Wohnsitz im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover haben.
Postadresse:
Region Hannover
Team 50.11
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
BuT-Hotline: 0511/616-26364
E-Mail: BuT@region-hannover.de
Jobcenter:
- Empfänger*innen von Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende).
- Eine Übersicht über die Kontaktdaten der einzelnen Jobcenter-Standorte finden Sie hier.
- Informationen des Jobcenters über BuT finden Sie hier.
Postadresse:
Jobcenter Region Hannover
Vahrenwalder Str. 245
30179 Hannover
Landeshauptstadt Hannover:
- Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen mit Wohnsitz im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.
Postadresse:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Soziales
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
E-Mail: 50service@hannover-stadt.de
Die zuständige Stelle und Kontaktdaten sind zudem auf der BuT-Berechtigung zu finden.
Wie erkenne ich die zuständige Behörde?
Region Hannover:
- Die Aktenzeichen der BuT-Berechtigungen der Region Hannover beginnen mit den Ziffern „506 00…RE“. Zudem ist die BuT-Berechtigung mit einem roten Stempel mit dem Schriftzug „ORIGINAL“ versehen.
Jobcenter:
- Die Aktenzeichen der BuT-Berechtigungen des Jobcenters enthalten nach einer dreistelligen Zahl den Passus „23702//“.
Landeshauptstadt Hannover:
- Die Aktenzeichen der BuT-Berechtigungen der Landeshauptstadt Hannover beginnen mit den Ziffern „501“.
Eine Familie bezieht keine Sozialleistungen, kann sie trotzdem BuT-Leistungen bekommen?
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen als sogenannter „Schwellenhaushalt“ prüfen zu lassen. Hierfür muss sich die Familie an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Eine Übersicht über die Kontaktdaten der einzelnen Standorte und weitere Informationen des Jobcenters über BuT finden gibt es auf der Homepage des Jobcenters Hannover:
Wie erhält eine Familie die BuT-Berechtigung für ihre Kinder?
- Bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen:
- Der Bescheid über die Sozialleistung ist an die Region Hannover zu schicken. Dann wird für die Laufzeit der Sozialleistung die BuT-Berechtigung ausgestellt und an die Familie übersandt.
- Die Unterlagen können per E-Mail (BuT@region-hannover.de), per Post (Region Hannover, Team 50.11, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover) oder per Fax (0511/ 616-1121012) übersandt werden.
- Bei Bezug von Bürgergeld vom Jobcenter:
- Wenn die Familie Leistungen vom Jobcenter bezieht (Bürgergeld), muss sie sich an ihr zuständiges Jobcenter vor Ort wenden. Eine Übersicht über die Kontaktdaten der einzelnen Standorte und weitere Informationen des Jobcenters über BuT finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Hannover:
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