BuT-Leitfaden: Fragen & Antworten für Kita-Mitarbeitende

Kosten für Teilhabeaktivitäten

Geld für die Mitgliedschaft im Sportverein, Schwimmkurse, Musikschule, Teilnahme an Ferienfreizeiten und andere Teilhabeaktivitäten.

Für wen werden die Kosten übernommen?

  • Für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis Erreichung des 18. Lebensjahres

Wann fällt eine Aktivität unter die Teilhabeaktivität?

  • Diese Leistung soll der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft dienen. Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern.
  • Wichtig ist somit, dass die Aktivität gemeinschaftlich stattfindet.

Welche Kategorien an Teilhabeaktivitäten gibt es?

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit:
    • Darunter fallen zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein, ein gemeinsamer Zoobesuch, eine Geburtstagsfeier, etc.
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung:
    • Beispiele hierfür sind der Musikunterricht, Tanzkurse, Zeichenkurse, etc.
  • Freizeiten:
    • Hierunter verstehen sich mehrtägige Zusammenkünfte einer Gruppe, wie zum Beispiel Kirchenfreizeiten, Projekte zusammen mit dem Naturschutzbund, etc.

Kann für Eltern-Kind-Angebote, die in der Gemeinschaft stattfinden, wie zum Beispiel Eltern-Kind-Schwimmen, musikalische Früherziehung, auch die Teilhabepauschale beantragt werden?

  • Ja.
    • Für reine Elternveranstaltungen wird die Teilhabepauschale nicht ausgezahlt.

Welche Unterlagen muss die Familie einreichen?

  • Einen Nachweis über die Teilhabeaktivität, zum Beispiel:
    • aktuelle Mitgliedsbescheinigung
    • Kontoauszug der Überweisung an die Musikschule
    • Bestätigung der Teilnahme an einer Ferienfreizeit

Wie viel Geld wird ausgezahlt?

  • 15 Euro pro Monat als Pauschalbetrag für den gesamten Bewilligungszeitraum
    • Beispiel: 12 Monate, einmaliger Betrag in Höhe von 180,- Euro

Wer bekommt das Geld?

  • Das Geld wird auf das Konto der Familie überwiesen.

Kann das ausgezahlte Geld auch für zwei Aktivitäten (zum Beispiel Schwimmkurs und Musikschule) genutzt werden?

  • Ja, das Geld kann auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden.

Können auch Kosten für Anschaffungen finanziert werden, die im Zusammenhang mit Teilhabeaktivitäten entstehen (zum Beispiel Fußballschuhe)?

  • Im Rahmen der Teilhabe werden Kosten bezuschusst, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten anfallen. Das bedeutet, dass sowohl die Aktivität an sich (zum Beispiel Fußball spielen), als auch Kosten, die im Zusammenhang mit der Aktivität anfallen (zum Beispiel Fußballschuhe), bezuschusst werden. Eine mit einer Teilhabeaktivität zusammenhängende Ausgabe ist somit auch einreichbar.
  • Auch hier gilt der Pauschalbetrag von 15 Euro pro Monat.
  • Es handelt sich aber nicht um zusätzliche 15 Euro pro Monat.
    • Entweder wird ein Nachweis für eine Teilhabeaktivität (Mitgliedschaft im Fußballverein) oder für eine Anschaffung, die im Zusammenhang mit einer Teilhabeaktivität stehen, eingereicht.“

Kann die Familie für die Teilnahme an Veranstaltungen / Projekt der Kita auf dem Kitagelände die Teilhabepauschale beantragen?

  • Ja.
  • Dabei ist es unerheblich, ob die Veranstaltung am Vormittag im Rahmen des Kita-Alltages stattfindet oder am Nachmittag nach der „regulären Betreuung“.

Kann die Kita auch die Unterlagen einreichen?

  • Ja. Dafür müssen Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes in der E-Mail oder auf dem Poststück vermerkt sein. Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfiehlt sich die Einzelantragsstellung pro Kind anstatt eines Sammelantrages in einer Liste mit mehreren Kindern.
  • Das Geld wird dennoch auf das Konto der Familie überwiesen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Abtretungserklärung der Familie vor, dass die Erstattung direkt an die Kita erfolgen soll. 

Wie kann eine Abtretungserklärung formuliert werden?


„Hiermit trete ich (Name, Vorname) den BuT-Anspruch für mein Kind (Name, Vor-name, Geburtsdatum) für das Kitaprojekt auf dem Kitagelände am XY.XY.20XY nach XY an die Kita/ pädagogische Fachkraft (xy) ab. Das Geld soll direkt an die Kita überwiesen werden.

Datum, Unterschrift eines Elternteils“

Die Familie hat für das Kind bereits für private Teilhabeaktivitäten (zum Beispiel Musikschule) die Teilhabepauschale abgerufen. Was passiert, wenn die Kita nun einen Nachweis über eine Veranstaltung auf dem Kita-Gelände für den gleichen BuT-Zeitraum einreicht?

  • Es werden keine weiteren Beträge an die Familie oder Kita ausgezahlt. Die Familie erhält einen Ablehnungsbescheid. Die Kita bekommt nur einen Bescheid, wenn die Familie eine Vollmacht an die Kita erteilt hat.  

Die Familie hat eine neue BuT-Berechtigung bekommen. Muss ein neuer Nachweis für Teilhabeaktivitäten eingereicht werden?

  • Ja. Damit erneut die 15,- Euro pro Monat für Teilhabeaktivitäten ausgezahlt werden, ist ein neuer Nachweis einzureichen. 

Was ist der Unterschied zwischen Tagesausflug und der Teilhabeaktivität einer Kita?

  • Ein Tagesausflug findet im Rahmen des Kita-Alltages außerhalb des Kita-Geländes statt. 
  • Bei der Teilhabeaktivität der Kita sind Unternehmungen erfasst, die auf dem Kita-Gelände oder außerhalb des Kita-Alltages und –Geländes stattfinden (Beispiel: eine Musiklehrerin kommt in die Kita; hierfür fallen Kosten an). 

Geld für eine Teilhabepauschale für Freizeitaktivitäten als Leistung für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen


   

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