Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Veranstaltung der Kita im Rahmen des Kita-Alltages
- Außerhalb des Kitageländes
- Mit mehr als einem Kind (gemeinschaftlicher Ortswechsel)
- Mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der Wohnung der Kinder
- Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
- Die Unterlagen können sowohl von der Kita als auch von der Familie eingereicht werden.
- Wenn der Antrag sowohl von Kita als auch von der Familie eingereicht wird, erkennt das die BuT-Stelle. Es kommt also nicht zu einer doppelten Auszahlung.
- Das Informationsschreiben der Kita, welches an alle Sorgeberechtigten ausgegeben wird. Zusätzlich die Angaben zu Name, Geburtsdatum und BuT-Nummer des Kindes.
- Ausstellungsdatum des Schreibens
- Ziel und Zeitraum der Fahrt
- Kosten der Fahrt (nach Möglichkeit mit Aufstellung welche Kosten enthalten sind)
- Zahlungsziel (nach Möglichkeit nicht der 1. eines Monats, da die BuT-Berechtigungen in der Regel eine Laufzeit bis Ende eines Monats hat. Das Zahlungsziel muss in den Zeitraum einer gültigen BuT-Berechtigung fallen, damit die Kosten über BuT übernommen werden können).
- Kontodaten der Kita / pädagogischen Fachkraft
- Gesamtsumme für Anfahrt, Übernachtungen, Verpflegung, Aktivitäten (zum Beispiel Museumsbesuch, Schatzsuche, gemeinsamer Besuch im Tierpark), Stornierungskosten
- Leihgebühren für Ausrüstungsgegenstände (zum Beispiel Schlitten)
- Nicht übernommen werden:
- Taschengeld
- Kosten für den Kinderreisepass
- oder wetterfeste Kleidung
- Das Geld wird direkt an die Kita überwiesen.
- Die Familien sollen nicht selber zahlen!
- Die Familie erhält einen Bescheid über die Entscheidung, ob und welche Kosten übernommen werden. Dem Bescheid ist ebenfalls zu entnehmen, an wen das Geld überwiesen wird.
- Die Kita erhält den Bescheid nur, wenn die Familie der Kita eine Vollmacht erteilt hat. Unabhängig davon, wer den Antrag bei der BuT-Stelle eingereicht hat.
- Es können natürlich beide Zahlungen an die Kita gezahlt werden. Wichtig dabei ist, dass für beide Zahlungen ein genaues Zahlungsziel im Infoschreiben festgeschrieben wird. Die Kosten werden über BuT übernommen, wenn die Familie zum jeweiligen Zeitpunkt des Zahlungsziels eine BuT-Berechtigung hat.
- Ja!
- Dafür müssen in der E-Mail oder auf dem Poststück vermerkt sein:
- Name
- Geburtsdatum
- BuT-Nummer des Kindes
- Für eine schnellstmögliche Bearbeitung empfiehlt sich die Einzelantragsstellung pro Kind anstatt eines Sammelantrages in einer Liste mit mehreren Kindern.
- Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel Barzahlung erforderlich war oder eine kurzfristige Zahlungsfrist angegeben wurde.
- Hier empfiehlt sich immer ein Hinweis auf dem Infoschreiben zur Möglichkeit einer Kostenübernahme der mehrtägigen Fahrt mit aufzunehmen.
- Ein Formulierungsbeispiel:
„Diese Fahrt kann über BuT bezahlt werden! Wenn Sie eine BuT-Berechtigung haben, zahlen Sie bitte nicht selbst. Ergänzen Sie den Namen, Geburtsdatum und BuT-Nummer Ihres Kindes und reichen dieses Schreiben bei der Region Hannover (Adresse und Informationen unter www.hannover.de/but), im Jobcenter oder in Ihrem Rathaus vor Ort ein. Die Zahlung erfolgt direkt an die Kita.
Auch Familien mit einem geringen Einkommen ohne Leistungsbezug können BuT bekommen. Fragen Sie vor Ort beim Jobcenter Region Hannover nach.
Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes:
__________________________________“
Beispiel:
- Der Förderverein der Kita subventioniert die Fahrt pro Kind (egal ob BuT-berechtigt oder nicht) mit 20 Euro. Dadurch müssen die Familien zum Beispiel nur 80 Euro statt 100 Euro bezahlen. Welchen Betrag übernimmt die zuständige BuT-Stelle?